BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 166

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Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte. (Zwischenrufe.)

 


17.52.26

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich)|: Brauchst keine Angst zu haben, lieber Edgar Mayer! Brauchst keine Angst zu haben! Es wird nicht böse werden; ohne „Bauchstich“ wird das werden.

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das gegenständliche Bundesgesetz ist natürlich von seinem Ansatz her nicht grundsätzlich ganz böse. (Bundesrat Schennach: Na!) Es gibt durchaus positive Aspekte, so etwa die Verbesserung der Rechtsstellung von Opfern, aber auch die erweiterten Möglich­keiten für den Rechtsbeistand; all das ist ja grundsätzlich nicht schlecht, und dagegen hätten wir ja auch nichts, wenn nicht in diesem Gesetz eine Sache verpackt wäre, die uns doch etwas sauer aufstößt. Man schafft nämlich, versteckt, durch die Hintertür, die Möglichkeit, auf Daten beziehungsweise in diesem Fall Kontoregisterdaten ohne richterlichen Befehl, sondern lediglich auf Anordnung eines Staatsanwaltes, Zugriffe zu machen, wobei ein etwaiger Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat, und es auch – das hat mich insbesondere bei der Besprechung im Ausschuss nicht wirklich überrascht, aber in meiner Haltung bestätigt – bei einem Rechtshilfeersuchen auslän­discher Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf Kontoregisterdaten österreichischer Staats­bürger gibt, was wir so nicht haben wollen.

Ich darf an andere gleichlautende Bestimmungen erinnern, bei denen es in erster Linie um Fluggastdaten geht, um Daten aus der polizeilichen Erhebungsebene, EKIS und dergleichen, wo auch die Möglichkeit bestanden hat beziehungsweise noch immer besteht, dass ausländische Interessierte – ich will nicht sagen: Geheimdienste oder Sicherheitsbehörden – über Rechtshilfeersuchen hiezu Zugänge haben; Zugänge in Form von gezielten Abfragen.

Das ist nicht unsere Linie, so etwas wollen wir nicht haben. Wir wollen sicherstellen, dass unsere österreichischen Staatsbürger vor einem Zugriff fremder Behörden ge­schützt bleiben. Wir sehen ein, dass österreichische Strafverfolgungsbehörden da durchaus Möglichkeiten haben, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, was wir aber nicht wollen, ist, dass sich unsere Sicherheitsbehörden oder Justizbehörden als Handlager ausländischer Dienste betätigen. (Präsident Saller übernimmt wieder den Vorsitz.)

Aus diesem Grund werden wir diesen Gesetzesbeschluss ablehnen, weil wir eben in der Abwägung der Interessen meinen, dass diese Zugriffsmöglichkeit schwerer wiegt als die positive Aspekte, die darin auch beinhaltet sind.

In diesem Sinn werden wir keine Zustimmung geben. (Bundesrätin Zwazl: Über-raschend! – Bundesrat Schödinger: Was ist mit Law and Order?) – „Law and Order“ sagen Sie, wenn ausländische Geheimdienste auf Kontoregisterdaten zugreifen dür­fen?! – Das ist nicht das, was wir haben wollen, Herr Kollege! So gesehen: Nein, danke! (Beifall bei der FPÖ.)

17.56


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


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