BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 189

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ÖVP bedanken. Es war sicherlich nicht leicht, die verschiedenen Ideen, die es hierzu gegeben hat – auch wenn sie unter einem gemeinsamen Tenor gestanden sind –, zusam­menzufassen, denn wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Warum handelt es sich hierbei um eine so sensible Materie? – Nun, aus meiner Sicht besteht gerade bei Gesetzgebung und Justiz ein potenzielles Spannungsfeld, und nicht umsonst hat der Verfassungsgesetzgeber bewusst die Gewaltenteilung installiert. Ein Ausfluss davon, auch ein Ausfluss der Trennung und des Schutzes der Gesetzgebung ist die Immunität, die wir alle auch genießen. Diese Immunität – das wissen wir – bietet uns die Möglichkeit, dass wir auch einmal politisch unliebsame Äußerungen hier im Haus, aber auch draußen bei einer politischen Veranstaltung äußern können, dass wir möglichst weitgehend politisch frei handeln können.

Ein weiterer Schutz der Gesetzgebung ist es, dass es Regelungen gibt, die wir heute wieder diskutieren und auch verschärfen werden – völlig zu Recht verschärfen werden –, aber dass es doch auch Regelungen gibt, die dazu führen, dass nicht automatisch jede Verurteilung zu einem Amtsverlust führen kann – und eine Verur­teilung ist immer etwas Unangenehmes, etwas Negatives, aber ich denke, man muss hier auch verhältnismäßig agieren. Die Verhältnismäßigkeit wird in so vielen anderen rechtlichen Bereichen herangezogen, warum also dann nicht auch hier?

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe durchaus großes Vertrauen in unsere Justiz. Aber eines muss uns auch bewusst sein: Wo Menschen arbeiten, da passieren eben manchmal auch Fehler. Diese Fehler kann man nicht zu 100 Prozent aus­schließen, auch wenn es in Österreich eine noch so hohe Qualität und sicher ein sehr, sehr großes Bemühen der Justiz gibt.

Bedenken wir aber bitte auch, dass derartige Regelungen, wie wir sie heute disku­tieren, eine sehr, sehr große Auswirkung haben, und zwar auch schon das passive Wahlrecht betreffend. Dieses passive Wahlrecht ist ein elementarer Bestandteil des demokratischen Prinzips unserer Verfassung; und auch dieses gehört geschützt. Daher bin ich der Überzeugung, dass wir diese sensible Lösung heute richtigerweise mit der Abstufung, mit einer Verhältnismäßigkeit beschließen sollten.

Ich möchte noch kurz auf den Vorschlag der Grünen eingehen, dass gewisse Delikts­gruppen – wenn ich das richtig verstanden habe, Kollegin Schreyer – (Bundesrätin Schreyer: ... zum Beispiel Korruption!) einen sofortigen Amtsverlust nach sich ziehen sollten. Wir sind der Meinung, dass ein Auseinanderdividieren in verschiedene Delikte hier keinesfalls sinnvoll ist.

Was sagen Sie zum Beispiel dem Opfer einer Sexualstraftat? – Sagen Sie, dass sein oder ihr Täter, der möglicherweise ein geringes Urteil ausgefasst hat, zwar hier herin­nen sitzen darf, oder im Nationalrat, denn der Bundesrat ist nicht betroffen, aber jemand, der wegen Amtsmissbrauch verurteilt worden ist, nicht im Hohen Haus sitzen dürfte. Das wäre ein Auseinanderdividieren. Da muss man aufpassen. Da kann man es gar nicht jedem recht machen, Frau Kollegin!

Ich denke daher, dass wir heute die richtige Entscheidung getroffen haben. Wir werden diesem Vorschlag daher so zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.15

 


19.15.10 Präsident Josef Saller: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite