BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 188

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19.08.06

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Mitglieder des Bundesrates! Wir haben jetzt schon sehr viel über diese Gesetzes­änderung gehört. Im Arbeitsübereinkommen der österreichischen Bundesregierung ist dieser Punkt festgelegt, und er lautet dahin gehend, die Regeln des Mandats- und Amtsverlustes zu verschärfen.

Ich möchte nur Folgendes ergänzen: Es wird dies ja für sämtliche Regierungs­mitglieder vorgeschlagen, wir haben es schon gehört. Das geht aber bis hin zu den EU-Abgeordneten, bis hin zur Volksanwaltschaft und auch bis hin zum Bundes­prä­sidenten. Hinsichtlich der Befähigung zum Amt und zur Ausübung eines Mandates oder Amtes soll ein gemeinsamer Standard betreffend strafrechtliche Verurteilung eingeführt werden. Es geht dabei um den Verlust der Wählbarkeit.

Was ist eigentlich vorgesehen? – Vorgesehen ist, dass der Verfassungsgerichtshof auf Antrag die Amtsenthebung oder die Aberkennung des Mandates erkennen soll. Ich brauche, weil meine Vorredner das schon gesagt haben, nicht mehr die entsprechende Passage des Gesetzes zu zitieren. Jeder, der die bisherigen Ausführungen mitverfolgt hat, merkt auch, dass es nicht möglich war, eine für alle akzeptable Kompromisslösung zu erzielen.

Es ist aber, so denke ich, unbestritten, dass die Abgeordneten politisch den Wählerin­nen und Wählern verantwortlich sind. In bestimmten Fällen hatte der Verfassungs­gerichtshof auch bisher schon die Möglichkeit, einem Abgeordneten das Mandat abzuerkennen, beispielsweise dann, wenn die Wählbarkeit aufgrund einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verlorenging. Mit diesen Gesetzesänderungen werden die Regeln geändert, das ist bereits gesagt worden. Die Regeln werden dahin gehend verschärft, dass man in Hinkunft bei einer Verurteilung den Amtsverlust zu gewärtigen hat.

Das ist gegenüber den bisherigen Regelungen eine deutliche Verschärfung – auch das haben wir schon gehört –: Es wird um 50 Prozent kürzere Fristen in beiden Bereichen, sowohl bei der bedingten als auch bei der unbedingten Freiheitsstrafe, geben. Das Beamtendienstrecht hat hier eine gute, ausdiskutierte Lösung vorgesehen, und diese wurde analog angewendet. Von dort kommen auch die Zeiträume: sechs Monate unbe­dingte, zwölf Monate bedingte Haft. Das ist eine Verkürzung auf die Hälfte dessen, was bisher Gültigkeit hatte.

Es geht hier um die politische Verantwortlichkeit im Hinblick auf die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler, denn diese entscheiden, wer ein Mandat oder ein Amt bekommt. Ich denke, dass diese zur Beschlussfassung vorliegende Regelung ein ausge­wogener und gelungener Kompromiss ist. Daher ersuche ich um breite Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.11


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Raml. Ich erteile es ihm.

 


19.11.22

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Kollegen Oberlehner zunächst recht geben. Ich denke auch, letztverantwortlich dafür, wer als öffentlicher Vertreter gewählt und bestimmt wird, ist natürlich der Wähler.

Bei der heutigen Novelle liegt uns ein sehr lange und sehr intensiv ausverhandelter Kompromiss in einer sehr, sehr sensiblen Materie vor. Ich habe mir das angeschaut und glaube, da muss man sich, da dürfen wir uns auch bei Kollegin Steinacker von der


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