BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 187

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geht um die Frage, wann eine Politikerin, ein Politiker nach einer strafrechtlichen Verurteilung das Amt verlieren soll.

Die bisherige Regelung war relativ zahm, das haben wir schon gehört: Nur bei einer Haftstrafe von über zwölf Monaten gab es den Amtsverlust. Diese – ich sage es noch einmal – relativ zahme Regelung hat das ohnehin nicht allzu große Vertrauen in die Politik nicht gerade verbessert und gefördert. Immer wieder gab es bei Anlassfällen heftige Diskussionen dazu.

Gemeinsam mit den Grünen hat daher die ÖVP begonnen, Parteiengespräche über eine Verschärfung dieser Bestimmungen zu führen und dadurch auch das Vertrauen in die Politik, in die Demokratie und in den Parlamentarismus insgesamt zu verbessern – das war das Ziel. Nichts stärkt den Menschen bekanntlich mehr als das Vertrauen, das man ihm entgegenbringt, hat ein weiser Mann einmal gesagt. Gerade für die Politik wäre es sicher auch momentan sehr gut, wenn es gelänge, das Vertrauen zu verbes­sern und damit auch den Zuspruch zur Politik wieder zu stärken.

Das Ziel dieser Gesetzesänderung war es daher, die bisherigen Bestimmungen etwas zu verschärfen und einen möglichst breiten Konsens für eine neue Regelung zu finden. Letztlich wurde es ein Kompromiss, und leider können jetzt bei diesem Kompromiss die Grünen eben nicht mehr mitgehen; wir haben es schon gehört. Aber das ist auch immer wieder ein Problem in der Demokratie, dass es eben gewisse Rahmen gibt, über die man dann leider nicht hinauskommt.

Mit der Ausweitung des Personenkreises, der gegebenenfalls ein Amt oder Mandat verlieren kann, ist aber meiner Meinung nach ein wesentlicher Schritt gelungen. Nicht mehr nur Abgeordnete des Nationalrates, sondern auch EU-Parlamentarier, Landtags­ab­geordnete, Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder der Landesregierungen, Rechnungshofpräsidenten oder auch Volksanwälte werden zukünftig dieser viel strengeren Regelung und diesen viel strengeren Bedingungen unterliegen. Da auch die Länder – geplant ist das ab 1. Jänner 2018 – zu weitgehend analogen Regelungen verpflichtet werden sollen, werden dann auch wir Bundesräte in diese Regelung mitein­bezogen werden.

Dadurch soll es also einen einheitlichen Standard für alle Spitzenpolitiker geben – und das ist eine ganz wichtige Forderung –, und der wird damit auch umgesetzt. Mit der Festlegung, dass ein Amtsverlust bei sechs Monaten Haft und bei zwölf Monaten bedingter Strafe vollzogen wird, wurde, wie ich meine, letztlich auch ein ganz guter Kompromiss gefunden und ein vernünftiger Mittelweg eingeschlagen, der eben auch auf relativ breiter Basis heute hier seine Zustimmung finden wird.

Wichtig ist außerdem, dass auch das passive Wahlrecht hinterfragt werden kann und dass die Wahlbehörde bereits im Vorfeld abfragen kann, ob aufgrund einer ent­sprechenden Verurteilung – wiederum die gleiche Regelung: sechs Monate unbedingt oder zwölf Monate bedingt – für einen Kandidaten ein Ausschlussgrund von einer passiven Wahl oder vom passiven Wahlrecht vorliegt.

Geregelt wurde auch noch das Verfahren selbst. Dabei wird im Endeffekt wiederum, so wie es auch bisher war, der Verfassungsgerichtshof die Letztentscheidung über eine Amtsenthebung zu treffen haben.

Seitens unserer Fraktion werden wir diesem Gesetz die Zustimmung erteilen, weil es vor allem ein wichtiger Schritt dahin gehend ist, dass auch das Vertrauen in die Politik wieder gestärkt werden wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.07


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Heger. Ich erteile es ihm.

 


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