BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 195

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das wird noch als großer Wurf bezeichnet. Unterm Strich kommt eine Mehrbelastung heraus, und zwar wieder einmal für die Wirtschaft. Treffen wird es nicht nur große ausländische Frächter, sondern oft kleine Zusteller im lokalen Bereich, die sich keinen neuen Fuhrpark leisten können und deswegen noch mit älteren Fahrzeugen unterwegs sind.

Das Geld, das da zusätzlich eingenommen wird, soll dann – wie es so schön heißt – für nachhaltige Verkehrsprojekte verwendet werden. Wenn man nachfragt, was solche Projekte sind, dann kann man sagen: Das ist eigentlich alles, was im Verkehrs­minis­terium irgendetwas mit Verkehr zu tun hat. Überall dorthin kann das Geld fließen. Ich meine, ich habe nichts dagegen, wenn es in den Tunnelausbau fließt.

Trotzdem muss ich sagen: Wir sprechen immer davon, dass die Wirtschaft entlastet werden muss (Bundesrätin Mühlwerth: Entfesselt!) – entfesselt sogar –, die Klein- und Mittelbetriebe müssen gestärkt werden. Und was tun wir in Wirklichkeit? – Genau das Gegenteil, nämlich eine zusätzliche Belastung einführen. Ich würde mir das Ganze ja noch einreden lassen, wenn es gleichzeitig mit dieser sogenannten ökologisierten Belastung zu einer Entlastung auf einer anderen Seite käme. Das ist aber leider nicht der Fall. Es ist wieder einmal eine Mehreinnahme.

Ich bin einverstanden damit, dass Mautvergehen als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Ich habe mir berichten lassen, dass es findige, vor allem ausländische Auto­fahrer gibt, die auf den Sondermautstrecken die Lkw-Spur benützen und dort als Maut­preller unterwegs sind. Mit dieser Novelle will man, indem man das zu einer Verwaltungsübertretung erklärt, ihrer habhaft werden, das ist okay. Mit der Gebüh­renerhöhung können wir uns aber nicht abfinden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.36


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Lindner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.36.23

Bundesrat Mag. Michael Lindner (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bun­des­minister! Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das Belastungsgejammere des Kollegen Krusche eingehe (Bundesrat Krusche: Das ist nicht notwendig! Ich verzichte darauf!), vielleicht noch kurz zum Inhalt des Geset­zes: Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz wird mit 1. Jänner 2017 das Lkw-Mautsystem verändert, um bessere Kostenwahrheit, bessere Kostentransparenz und vor allem eine stärkere Ökologisierung unseres Mautsystems zu erreichen.

Die Schiene und auch die Straßen sind die wichtigsten Lebensadern – nicht nur im Zen­tralraum, sondern natürlich auch in den ländlichen Regionen. Diese Lebensadern müssen natürlich auch dementsprechend finanziert werden. Die fallen nicht vom Himmel, Kollege Krusche, sondern müssen mit Geld gebaut werden. Deswegen möchte ich auf die wichtigsten Kernpunkte eingehen, weil es, denke ich, sehr wichtig ist, zu betonen, dass erstmals auch externe Kosten in die Maut eingerechnet werden, das heißt Schad­stoffbelastungen, Umweltverschmutzung, aber auch Lärmbelastung, denn mit der Straße alleine ist es ja nicht getan. Es braucht Lärmschutzmaßnahmen, ökolo­gische Ausgleichsflächen und so weiter, und das will ja letztendlich auch finan­ziert sein.

Diese Mehreinnahmen – das ist der zweite wichtige Kernpunkt – werden von der ASFINAG an den Bund abgeführt und eben für die nachhaltige Gestaltung von Verkehrsräumen verwendet. Ich denke, gerade diese Zweckwidmung ist wichtig, damit das Geld nicht irgendwo ins Budget fließt, sondern dorthin, wo es hingehört. Das heißt: 2017 gibt es geschätzt 40 Millionen € mehr, 52 Millionen € im Jahr 2018 und 50 Mil­lionen € im Jahr 2019.

 


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