nungspunkte 5 und 6 über die Beschlüsse des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005 und weitere Gesetze geändert werden, und betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden, zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfassung ermöglicht werden.
Ich werde so vorgehen und verlese den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls.
„TO-Punkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (996 d.B. und 1097 d.B. sowie 9555/BR d.B. und 9575/BR d.B.).
TO-Punkt 6: Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1531/A und 1098 d.B. sowie 9576/BR d.B.).
Es liegt zu Tagesordnungspunkt 5 ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage V/1).
Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesordnungspunkt 5 den Entschließungsantrag Beilage 5/1 EA ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 5: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird in namentlicher Abstimmung bei 57 abgegebenen Stimmen davon 37 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 15.24 Uhr bis 15.25 Uhr.
Der Entschließungsantrag Beilage 5/1 EA wird abgelehnt.
Zu TO-Punkt 6: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Es liegt ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu verlesen (Beilage B).“
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Erheben sich gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls Einwände? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt neun Anfragen, 3141/J-BR bis 3149/J-BR, eingebracht wurden.
Eingelangt ist die Petition 33/PET-BR/2016, überreicht vom Bundesrat Arnd Meißl, betreffend Schließung der Sonderbetreuungsstelle Steiermark für Asylwerber in
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