BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 70

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an Umwelteinflüssen erleben, Auswirkungen des Klimawandels und der Veränderun­gen in der Natur, die wir hier schon in verschiedenen Facetten intensiv diskutiert haben.

Der Klimawandel ist Realität und letztendlich auch alltäglich in unserem Leben spürbar, wenngleich die Frage, ob es wärmer oder kälter wird, sicherlich nicht eindeutig zu klä­ren ist. Dass es aber rasant zu Veränderungen kommt, ist letztlich unabdingbar. Diese raschen Veränderungen fordern ganz einfach auch neue Maßnahmen, um unserer Land- und Forstwirtschaft die Einkommen zu sichern, um letztlich die Produktion abzu­sichern, um ganz einfach auch Sicherheit bei der Planung der landwirtschaftlichen Ar­beiten anbieten zu können.

Das geschieht, um unserer heimischen Lebensmittelproduktion ganz einfach auch eine Zukunft zu geben und damit auch Landschaftsschutz, Umweltschutz, Naturschutz, all das, zu vereinen. Daher gibt es auch eine Unterstützung der Versicherung, einen Bei­trag des Bundes, um zusätzlich Anreize zu schaffen, um auch für Ernten einen Versi­cherungsschutz zu haben. Das ist eine notwendige Weiterentwicklung, denn es ist da­mit auch sehr klar die Wahlmöglichkeit für jeden Betrieb gegeben, ob er seine Kulturen versichert oder ob er sich dem stärkeren Risiko aussetzt.

Wir wissen, dass die Situation generell keine einfache ist. In der Landwirtschaft kämp­fen wir derzeit mit enormen Einkommensverlusten, wir kämpfen mit Märkten, die nicht nachvollziehbar sind, mit Marktgesetzen, die durch Spekulation und andere Entwick­lungen zusätzlich verändert werden. Unter all diesen extremen Veränderungen muss es trotzdem möglich sein, Familienbetriebe in der Landwirtschaft auch weiter zu erhal­ten. Da ist es mit dieser finanziellen Unterstützung möglich, auch ein wenig Erleichte­rung zu schaffen und damit sehr unbürokratisch und sehr zielsicher die Mittel zu den Betrieben zu bringen.

Ich glaube, das ist auch eine Form der Unterstützung, die mit Sicherheit beispielge­bend ist, denn da wird zum einen weiterhin die Wahlmöglichkeit gegeben, zum ande­ren aber hat jeder, der das in Anspruch nimmt, eine sofortige vor allem finanzielle Hilfe­leistung.

Wie notwendig das ist, haben wir ja heuer schon mehrfach erfahren. Denken wir nur an die Frostschäden in der Steiermark, wo Obst- und Weinbauern auch um ihre Existenz fürchten müssen, denn die Schäden sind enorm. Dass Gesamtsummen von 50 Millio­nen € seitens des Bundes und kofinanziert mit den Ländern ebenso 50 Millionen € zur Verfügung gestellt werden, zeigt schon, dass Mittel in diesem Bereich direkt zur Exis­tenzsicherung eingesetzt werden.

Die anderen Entwicklungen – Dürre, Hagel, Überschwemmung, Starkregenereignisse – erleben wir ja laufend, und vor allem werden die Zeiträume immer kürzer, in denen die­se Katastrophen uns erreichen. Daher müssen wir Entschädigungen im Haushaltsbud­get des Bundes, eines Landes planbar gestalten. Auch das ist ein Vorteil dieser Ent­wicklung, denn diese Kosten sind planbar und im Katastrophenfall auch bereits klar ein­setzbar, weil die Haftung auch bei anderen liegt.

Im Gegenzug muss man aber auch erwähnen, dass damit Katastrophenschäden bei Betrieben, die diesen Anspruch nicht nutzen, nicht entschädigt werden. Das ist eine klare Signalwirkung: Dort, wo Mittel des Bundes, des Landes genützt werden, habe ich den Schutz; derjenige, der sich dem Risiko voll und ganz aussetzt, muss zur Kenntnis neh­men, dass öffentliche Gelder nicht immer für Schäden eingesetzt werden können, die durch Naturkatastrophen entstehen.

Ich glaube, unterm Strich ist das ein sehr, sehr guter Lösungsansatz, der gefunden wur­de – unbürokratisch, effizient und treffsicher und vor allem mit der Garantie, dass den Betrieben zukünftig die Produktion gesichert wird. Landwirtschaftliche Familienbetriebe werden damit abgesichert, und das ist ein Ziel, das eine gesellschaftspolitische Diskus-


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