BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 85

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her haben wir dieses Musterabkommen abgeschlossen, und es sind darin, wie schon von Herrn Bundesrat Längle erwähnt wurde, auch klare Standards für Auslandsinves­titionen, die durch Investoren getätigt werden, gesetzt worden

Was nun Ihre Kritik, Frau Dr. Reiter, anbelangt: Wir haben aktuell mit 60 Ländern In­vestitionsschutzabkommen, aber diese Investitionsschutzabkommen machen wir ja zum Schutz der österreichischen Investoren und nicht zum Schutz des Gastlandes, wir ma­chen sie zum Schutz derjenigen, die sagen: Ich gehe in einen neuen Markt, ich inves­tiere dort, es gibt dort möglicherweise Rechtsunsicherheit, es gibt möglicherweise noch nicht so stabile Strukturen, wie sie in einem entwickelten Land wie Österreich beste­hen! Deshalb schließen wir diese Investitionsschutzabkommen ab.

Das nun mit der Begründung CETA und TTIP abzulehnen, halte ich für etwas weit her­geholt, ganz ehrlich gesagt, denn die Entwicklungen, die wir in diesen Ländern haben, bauen doch auf ganz anderen Voraussetzungen auf. Die österreichische Wirtschaft wird mit diesem Abkommen durchaus Chancen weiterentwickeln.

Was für viele überraschend ist, ist, dass wir dort schon Investitionen haben, die durch­aus beträchtlich sind, vor allem im Infrastrukturbereich. Wir haben Investitionen öster­reichischer Unternehmen und Banken. Das betrifft unter anderem das Management des gesamten Cargo-Terminals, um die Frachtvorgänge abwickeln zu können. Es gibt die UniCredit, deren Tochter die Bank Austria ist, die dort tätig ist, und vor allem gibt es dort jetzt seitens der Kapsch TrafficCom, die größte Auslandsinvestition Österreichs. Das Know-how, das sich Österreich erworben hat, wird jetzt exportiert. Solchen Firmen müssen wir signalisieren, dass sie Rechtssicherheit haben, wenn dort irgendetwas pas­sieren sollte. Das ist Sinn und Zweck dieses Investitionsschutzabkommens, und daher ist es ein guter und richtiger Schritt, den wir da gesetzt haben.

Solange es keine international normierten Regelungen gibt, solange nicht auf der Ebe­ne, die eigentlich dafür vorgesehen ist, nämlich durch die Europäische Union, Abkom­men abgeschlossen werden, ist es für uns jedenfalls besser, wenn wir bilaterale Ab­kommen für die österreichische Wirtschaft abschließen. Mit diesem bilateralen Abkom­men haben wir uns auch einen bestimmten Wettbewerbsvorteil erarbeitet, und in der Folge werden dort hoffentlich noch weitere Investitionen mit österreichischem Know-how getätigt, das damit dann exportiert wird.

Daher bedanke ich mich bei all jenen, die hiezu ihre Zustimmung erteilen werden. Auch wenn das eine oder andere kritisch gesehen wird, werden wir auch in den nächsten Jah­ren solche bilaterale Abkommen abschließen, wenn aus Sicht der österreichischen Wirt­schaft Bedarf besteht, neue Märkte zu erobern. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.01


Präsident Josef Saller: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf Herrn Bundesminister Stöger sehr herzlich begrüßen. Grüß Gott! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsberei­che der Länder regelt, bedarf er gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsge­setz der Zustimmung des Bundesrates.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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