„Vorher definieren“ hätte geheißen, sie hätte sagen sollen, es ist ein EU-only-Abkommen, der Verhandlungsauftrag wird der Kommission erteilt und dann auch auf der Ebene umgesetzt, also mit Rat und Parlament.
Wenn man aber bei verschiedenen Besuchen rund um TTIP den Eindruck erweckt, es wird sowieso die Befassung der nationalen Parlamente geben, und dann im Nachhinein sagt, nein, eigentlich ist die Entscheidung anders, denn ein Mitgliedstaat – einer! – meint, das ist EU-only, daher macht man es EU-only, und alle anderen Mitgliedstaaten müssen aber Einstimmigkeit mit dem einen erzielen, damit das dann wieder geändert werden kann, was wird das dann bedeuten? – Das wird auf der einen Seite bedeuten, dass zwar vielleicht die internationale Reputation gegenüber Kanada und anderen Vertragspartnern da ist und steigt, aber auf der anderen Seite werden die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen in die EU geschwächt, und diese Abwägung hat die EU meiner Meinung nach zum genau falschen Zeitpunkt und nicht sorgfältig gemacht, und es war ein Fehler, so vorzugehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)
Daher müssen wir in der Zukunft mehr Transparenz, mehr Klarheit bei den Spielregeln haben. Das betrifft auch TTIP: Wenn wir so vorgehen, brauchen wir meiner Meinung nach über TTIP gar nicht zu reden. Das wird in der Weise nie kommen können.
Da die Zeit vorgeschritten ist, in aller Kürze ein paar andere Punkte, die mir wichtig erscheinen.
Bürokratie, überbordender Staat ist angesprochen worden. – Ja, das teilen wir alle. Wahrscheinlich ist die Regierung ein Teil des Problems, aber auch ein Teil der Lösung, denn ich habe schon gesehen, dass viele Punkte gerade im Bereich der Vollziehung liegen, nicht im Bereich der Gesetzgebung, weil da in den Bundesländern zum Teil eben widersprüchlich – oder sehr scharf, zum Teil weniger scharf – vollzogen wird.
Was wir daher brauchen, ist – beginnend mit der Betriebsgründung – die Nutzung der Digitalisierung, aber auch eine Änderung in der Gewerbeordnung, nicht nur im Anlagenrecht. Ich meine, gerade Kärnten ist ja ein Beispiel dafür, dass man mit dem Anlagenrecht sorgfältig umgehen muss. Wenn ich einerseits sage „Erleichterung!“ und dann auf der anderen Seite Rückstände in der Milch sind oder gefährliche Entwicklungen auftauchen, dann fragt jeder: Wer hat das genehmigt? Welche Zuständigkeit gab es dort? Wie ist das Anlagengenehmigungsverfahren gelaufen? – Daher ist abwägend vorzugehen.
Klar ist aber, wir brauchen Erleichterungen, gerade was die Unternehmensgründung, was die unternehmerische Tätigkeit anbelangt. David Cameron ist zwar mit Brexit nicht gerade ein gutes Beispiel für Vorzeigeprojekte, aber auf der anderen Seite hat er im Vereinigten Königreich mit Dingen wie „one-in, two-out“ oder auch diesen befristeten Regelungen für Verordnungen, bei denen man nach ein paar Jahren erklären muss, warum man eigentlich das Gesetz oder die Verordnung benötigt, die Gesetzgeber und die Behörden unter Druck gebracht und nicht den Normunterworfenen. Ich denke, das wäre auf der Metaebene ein genauso richtiger Weg wie der, dass wir nicht ständig Gold Plating betreiben müssen und aufdoppeln müssen. Daher: Weniger Bürokratie, weniger Staat: Ja! Das müssen wir uns gemeinsam erarbeiten.
Frau Kollegin, betreffend die 1 007 Vorschläge des Herrn Rechnungshofpräsidenten: Wir sehen sie! Das Problem ist jetzt weniger, dass ich, ich glaube, 10 000 gute Vorschläge habe, sondern es ist die Frage des Wie, weil das natürlich dann dort und da gerade bei einigen Institutionen auch mit Machtverlust verbunden ist. Wir gehen das gerne an! Wir schauen uns auch diverse Möglichkeiten an, zum Beispiel sind wir sogar mit dem Landeshauptmann von Salzburg im Gespräch in Richtung Deregulierungs-
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