BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 37

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manche, die in der Opposition sitzen, gerne erhoffen wollen, es geht uns aber auch nicht so gut, dass wir in Richtung tatenlose Selbstzufriedenheit gehen können. Grund­sätzlich tun wir das Richtige für den Standort, und es ist richtig, Frau Kollegin Reiter, wir können das Richtige da und dort auch noch beschleunigen. Es genügt aber nicht, dass wir allein von der Bundesregierung das angehen, sondern das geht über Betrie­be, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zu allen Einrichtungen und Institutionen auch auf Bundesländerebene.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir in Zukunft ein bestimmtes gemeinsames Vorgehen stärker wahrnehmen können. Es würde dem Standort nützen! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)

10.51


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke, Herr Vizekanzler.

Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

10.54.58Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2911/AB-BR/2016 bis 2914/AB-BR/2016 des Bun­desrates sowie

eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend die Enthebung des Bundesministers ohne Portefeuille Mag. Thomas Drozda vom Amte gemäß Artikel 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Ernennung zum Bundesminister im Bundes­kanzleramt mit der Bezeichnung Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien gemäß Artikel 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Arti­kel 77 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz durch den Herrn Bundespräsidenten bezie­hungsweise

eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend Verhandlungen mit dem Fürstentum Liech­tenstein zum Abschluss eines zweiten Protokolls zur Abänderung des am 7. Dezem­ber 1970 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 24/1971,

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sit­zung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 9)

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