BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 52

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der Verbesserung der beihilfenrechtlichen Situation der Studierenden aus kinderreichen Familien und der Studierenden, die schon eigene Kinder oder Verpflichtungen haben.

Nun werden die weiteren Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe umgesetzt. Da soll es vor allem eine Verbesserung für die älteren Studierenden geben, also Studierende ab dem 27. Lebensjahr. Dabei handelt es sich aber nicht um den Personenkreis der soge­nannten Bummelstudenten, sondern es sind Studentinnen und Studenten, die zu einem späteren Zeitpunkt das Studium begonnen haben. Dazu hat das IHS auch festgestellt, dass sich diese Personen verstärkt in finanziellen Schwierigkeiten befinden als jüngere Studentinnen und Studenten.

Daher wurde jetzt auch das Studienförderungsgesetzes für diese Studierenden ver­bessert. Jene Beihilfenbezieher über 27 Jahre, die bei den Eltern wohnen und bisher maximal 475 € monatlich erhalten haben, bekommen künftig die höchste mögliche Studienbeihilfe von 679 € im Monat. Das betrifft so zirka 350 Personen. Dazu kommen für die Beihilfenbezieher und -bezieherinnen jährlich noch die 350 €, was monatlich 30 € ausmacht. Somit bekommt diese Altersgruppe künftig im Jahr 8 508 €, was monatlich 709 € bedeutet. Von diesen Maßnahmen werden zirka 10 000 Personen betroffen sein.

Großzügig wurde jetzt auch die Rückzahlung von Studienbeihilfen ausgelegt, denn bis jetzt mussten immer bis zum zweiten Studiensemester die 15 Punkte erreicht werden, nun müssen bis zum Abschluss des Studiums 30 Punkte erreicht werden. Das ist natürlich eine Verbesserung für die Studierenden, denn oft geht es ja am Anfang ein bisschen holprig, zum Schluss hin wird es dann besser. Ich habe das bei meinem eigenen Sohn gesehen. Am Anfang hat er lange gebraucht, zum Schluss ist er schnell geworden – aber er hat keine Studienbeihilfe bekommen.

Erstmals wird es auch eine Anrechnung von sozialem Engagement geben, was, wie ich meine, sehr wichtig ist. Es sind Kompetenzen, die die jungen Menschen erwerben, wenn sie ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, und vor allem reifen sie in diesem Jahr. Dieses Freiwilligenjahr wird für die vierjährige Selbsterhaltungszeit angerechnet, gleich dem Präsenz- und Zivildienst laut Freiwilligengesetz. Ich denke, die Entschei­dung, ein Freiwilligenjahr zu absolvieren, wird dadurch erleichtert.

Von einem weiteren Schwerpunkt der Novelle profitieren Studierende in der Studienab­schlussphase, da das Studienabschluss-Stipendium umgestaltet wird und künftig ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht. Weiters werden die derzeit nur in ministeriellen Richtlinien geregelten Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung gesetz­lich verankert; die Kinderbetreuungszuschüsse stehen also zu.

Neu geregelt wird auch die Feststellung der Erreichbarkeit des Studienortes, was wiederum für die Einstufung Auswärtige und nicht Auswärtige entscheidend ist und sich in der Höhe der Studienbeihilfe niederschlägt.

Die Verbesserungen werden im Studienjahr 2016/2017 in Kraft treten. Diese Verbes­serungen schlagen sich natürlich auch in den Kosten nieder: Diese werden zirka sechs Millionen Euro pro Jahr betragen. Diese Kosten sollen durch eine bessere Mittelver­wen­dung und mit den zurückgezahlten Beihilfen finanziert werden. Wir von der ÖVP-Fraktion freuen uns auf eine einstimmige Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.13


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich erteile ihr dieses.

 


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