BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 51

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelan­gen zum 1. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Ich bitte um den Bericht.

 


11.05.00

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.05.45

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute und jetzt über die Novelle des Studienförderungsgesetzes aus dem Jahr 1992. Ich habe mich gefragt: Was ist eigentlich das Ziel des Studienförderungsgesetzes? – Ziel ist es, förderungswürdigen Personen mit Problemen beim Bildungszugang ein Studium und einen zeitgerechten Abschluss zu ermöglichen.

Aufbauend auf dieser Zielsetzung stellt sich die Frage, was kann der Staat fördern oder was fördert er bereits. – Das sind in erster Linie die direkten Förderungen wie Studien­beihilfe, Studienzuschuss, Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, Studien­ab­schluss-Stipendien, Beihilfe für ein Auslandsstudium, Reisekostenzuschuss, Leis­tungsstipendien und noch einiges mehr. Die indirekten Förderungen sind die Familien­beihilfe, der Kinderabsetzbetrag, Kranken- und Unfallversicherung für Studierende, die Förderung der Studentenheime und der Mensen und die Subvention für die Öster­reichische Hochschülerschaft. Die Förderungen haben also ein breites Spektrum. Aber treffen die Förderungen auch die Richtigen?

Das IHS hat im Jahr 2012 den Istzustand erhoben: die Verschiebungen der Förde­rungen, wer in Studien eintritt, wer austritt. Und dabei hat sich unter anderem auch gezeigt, dass es einen großen Einfluss auf den Abschluss hat, ob jemand eine Studienförderung bekommt oder nicht. Von den Geförderten machen doppelt so viele einen positiven Abschluss als von den nicht Geförderten, und auch die Drop-out-Quote der Abbrechenden ist bei denen, die gefördert werden, weniger groß als bei denen, die keine Förderung bekommen. Das steht immer im Verhältnis, weil die Zahl jener, die eine Förderung bekommen, größer ist als die Zahl jener, die keine Förderung erhalten.

Im Jahr 2013 wurde dann im Auftrag der Hochschulkonferenz das Studienför­derungs­wesen vom Institut für Höhere Studien, vom IHS, evaluiert. Auf der Grundlage dieser Evaluierung erarbeitete die von der Österreichischen Hochschulkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe „Soziale Absicherung Studierender“ Empfehlungen zur Verbesserung des Studienförderungssystems.

In der Arbeitsgruppe waren alle, die betroffen sind, vertreten, seien es die Ministerien, die Beihilfenstelle und auch Vertreter der Studierenden. Es wurde dann festgestellt, dass das Studienförderungsgesetz den Erwartungen entspricht, dass aber doch da und dort Verbesserungen notwendig sind, die dann bereits 2014 in der Studienförde­rungs­gesetznovelle zum Teil umgesetzt wurden. Vor allem lag damals der Schwerpunkt auf


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