BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 53

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11.14.07

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ein vordringliches Anliegen der österreichischen Bildungspolitik muss es sein und bleiben, dass es auch nach einigen Jahren der Berufstätigkeit möglich sein sollte, die Chance einer universitären beziehungsweise Fachhochschulausbildung wahrzunehmen. Dies sollte nicht mehr nur Jugendlichen unmittelbar nach Ablegung der Reifeprüfung und der Ableistung des Präsenz- und Zivildienstes, nunmehr auch von Freiwilligendiensten vorbehalten sein.

Der aktuelle Bericht zur sozialen Lage der Studierenden zeigt – meine Vorrednerin hat ihn auch schon erwähnt –, dass viele Studierende aus niedrigen Bildungs- und Einkommensschichten kommen. Für diese Gruppe der Studierenden sind soziale Förderungen wie die Studienbeihilfe sicher von besonderer Bedeutung. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt aber, dass immer mehr Absolventinnen und Absolventen erst einige Jahre nach der Matura ins Hochschulstudium einsteigen. Das ist auf private Gründe zurückzuführen, deren Ursachen meist im sozialen und wirtschaftlichen Umfeld zu finden sind.

Die vorliegende Novelle zur Studienförderung greift Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Soziale Absicherung Studierender“ der Österreichischen Hochschulkonferenz auf, die aufgrund einer Evaluierung des Institutes für Höhere Studien gemacht wurden. Das Ergebnis war, dass vor allem über 27-jährige Studierende mehr von finanziellen Prob­lemen betroffen sind als jüngere Studierende. Die soziale Lage dieser Studierenden wird nicht nur durch den Wegfall von altersgebundenen Leistungen stark belastet – zum Beispiel Mitversicherung bei den Eltern, Wegfall der Familienbeihilfe –, sondern vor allem auch durch steigende Lebenshaltungskosten und Wohnkosten. Es ist durch­aus verständlich, dass ältere Studierende nicht mehr gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt wohnen wollen. Sie hatten aber bisher keine Möglichkeit, eine höhere Studienbeihilfe zu bekommen, wenn der Elternwohnsitz nicht weit genug vom Studien­ort entfernt lag.

Die nun vorliegende Novelle zum Studienförderungsgesetz 1992 enthält neben forma­len Anpassungen im Wesentlichen folgende Neuerungen – da gibt es sicher meiner­seits Wiederholungen meiner Vorrednerin –:

Erstens: Über 27-jährige Studierende sollen künftig die erhöhte Höchststudienbeihilfe und einen monatlichen Zuschlag von 30 € erhalten, unabhängig vom Wohnsitz ihrer Eltern.

Zweitens: Studienabschlussstipendien werden von einer privatwirtschaftlich zu einer hoheitlich zu vergebenden Fördermaßnahme umgewandelt.

Drittens: Kostenzuschüsse zur Kinderbetreuung werden als eigene Fördermaßnahme gesetzlich verankert.

Viertens: Gleichstellung von Freiwilligendiensten nach dem Freiwilligengesetz wie Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Umweltschutzjahr, Gedenkdienste und so weiter mit dem Präsenz- und Zivildienst.

Fünftens: Erleichterung für Studierende beim Studienwechsel.

Da dieses Gesetz im Nationalrat einstimmig Zustimmung gefunden hat, schlage ich vor, auch der Bundesrat möge seine Zustimmung erteilen. Meine Fraktion wird die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.18

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite