BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 86

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aber es war auch ein wichtiger Prozess unter Einbindung von Expertinnen und Experten und vor allem von Betroffenen.

Es wurde zwischen den Parteien viel diskutiert, es wurde im Nationalrat viel diskutiert, auch bei uns im Ausschuss wurde ausgiebig diskutiert, auch da haben wir unsere Aus­kunftspersonen gehabt, und bei vielen Themen wurden Missverständnisse ausgeräumt oder geklärt.

Da möchte ich auf zwei Punkte eingehen, die meine Vorrednerin angeführt hat. Wenn es um die Einfachheit und Transparenz geht: Ich glaube, niemand verlangt von den Eltern, dass sie den Gesetzestext dieser Regierungsvorlage lesen müssen. Das haben wir im Ausschuss auch noch einmal gesagt. Ich bin überzeugt davon, dass vonseiten des Ministeriums alles unternommen wird – über die Homepage, über Informationen, über leichte Zugänge, Kinderbetreuungsgeldrechner, so wie wir das besprochen haben –, dass den Eltern ihre Entscheidungsfindung leicht gemacht wird. Also dass jemand das ganze Gesetz durchlesen muss, ich glaube, das ist überhaupt nicht der Fall.

Und zum Zweiten: Es wurden die Valorisierung und Kürzung angeführt. Dazu gab es auch eine Debatte im Nationalrat, auch da wurde zweimal festgehalten, dass die Unterstützung nicht gleich geblieben ist. Wenn man die Zahlen – sie wurden von der Arbeiterkammer und vom Österreichischen Integrationsfonds bestätigt – anschaut: In den Jahren 2002 bis 2014 gab es eine Steigerung des Verbraucherpreisindex um 33,5 Prozent. (Bundesrätin Blatnik: 33,5 Prozent, genau!) Die jährliche Unterstützung im Familienbereich in Österreich ist pro Kind im gleichen Zeitraum von 2 472 € auf 3 562 € gestiegen, das ist eine Steigerung von 44 Prozent. Also das ist schon etwas, und das sind die Zahlen, die nicht jemand erfunden hat, sondern die belegt sind. Man sollte das einmal im Gesamten betrachten, alles, was in diesem Bereich geschehen ist.

Ich möchte mich aber noch einmal auf die positiven – und ich sehe es ja als sehr positiv – Eckdaten konzentrieren und diese auch noch einmal kurz anführen. Es gibt eine Umwandlung der vier Pauschalvarianten auf ein Konto, ein Elternteil kann zwischen 12 Monaten und 28 Monaten wählen, beide Elternteile zwischen 15,5 und 35 Monaten. Auch da gibt es eine Sonderregelung: Für eine maximale Dauer von 31 Tagen kann parallel dazu das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden, sodass ein Wechsel der Betreuungspersonen auch leichter ist.

Es gibt einen fixen Betrag, knapp 15 500 €, mit dem eben schon erwähnten Partner­schaftsbonus werden es um 1 000 € mehr sein, wenn die Aufteilung der Betreuung annähernd gleich ist, nämlich entweder 50 zu 50 oder 60 zu 40 Prozent. Es gibt die Verbesserungen für Alleinerzieherinnen und eben den Familienzeitbonus – der, wie ich finde, auch sehr wichtig ist – für alle Familienvarianten in einer Höhe von 700 €, in dieser Zeit ist man auch kranken- und pensionsversichert. Der Familienzeitbonus kann in der Zeit von 91 Tagen ab der Geburt zwischen 28 und 31 Tagen in Anspruch genommen werden.

Genau diese Zusammenführung der Pauschalvarianten in ein flexibles Konto ist, finde ich, eine wichtige Erleichterung für unsere Familien. Eltern können somit wirklich ent­scheiden, welche Form für sie am besten passt, und vor allem haben sie die Mög­lichkeit, in dieser Zeit noch einmal zu wechseln. Das bringt nicht nur eine unglaubliche Erleichterung, wenn sich eine Lebens- und Berufssituation verändert, sondern vor allem nimmt es auch die Gefahr weg, dass dadurch, dass man zum Beispiel früher arbeiten gehen würde, Beiträge verloren gehen, so wie es bei diesen starren Formen der Fall war.

Wichtig ist auch, dass es einen Betrag für alle Varianten gibt, was auch beweist, dass wirklich jedes Kind gleich viel wert ist. (Bundesrätin Posch-Gruska: Genau!) Auch wird


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