BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 87

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eine faire Aufteilung bei der Kinderbetreuung mit dieser Familienzeit, mit diesem Partnerschaftsbonus honoriert, und genau das gilt auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.

Ich sehe auch, dass es eine Motivation sein soll, dass sich Väter mehr einbringen. Aber ich möchte zusätzlich auch erwähnen, dass es, glaube ich, nicht nur in diesem Gesetz stehen soll. Bei diesem Thema gibt es noch einen wichtigen Teil: Damit sich Väter mehr einbringen können, ist Bewusstseinsbildung in Betrieben, aber auch in der Gesellschaft notwendig.

Das ist eine persönliche Anmerkung von mir: In meinem Bekanntenkreis gibt es zwei Ehepaare, die sich die Kinderbetreuungszeit 50 zu 50 aufteilen. Wenn man von den jungen Vätern hört, mit welchen Kommentaren sie oft leben müssen, tut mir das einfach leid, dass das oft heruntergeredet wird und von der Selbstverständlichkeit leider noch ein Stück weit weg ist. Ich glaube, es liegt auch an uns, dass wir die Bewusstseinsbildung unterstützen und weiterbewegen.

Ein großer Teil des Pakets wurde in den vergangenen Jahren und gerade unter der Federführung unserer Ministerin geleistet, man darf noch einmal an die Erhöhung der Familienbeihilfe – was ja seit 2014 schon der Fall ist – erinnern, der größten Ausbau­offensive der Kinderbetreuung und Bildungseinrichtungen. Die Reform dieses Kinder­be­treuungsgeldkontos ist ja die größte seit 2002.

Es ist wichtig, auch wieder einmal kundzutun, dass in Österreich pro Jahr über 8 Milliarden € für Familien ausgegeben werden, da sind die steuerlichen Begüns­tigungen noch nicht einmal dabei, und rund 1,1 Milliarden € rein für das Kinderbetreu­ungsgeld. Ich denke, das ist ein ganz wichtiges Zeichen und ein wichtiger Schritt. Es ist eine Änderung, die mit Geburten ab März 2017 in Kraft tritt, es wird natürlicherweise zu Überschneidungen dieser zwei Systeme kommen, aber bis 2021 wird dieses neue Gesetz komplett und voll umgesetzt sein.

Ich finde aber, dass es auch wichtig ist – ich befürworte das sehr –, dass auch jetzt drinnen steht, dass sehr bald evaluiert und genau hingesehen wird, wie die Väter­beteiligung, der Partnerschaftsbonus angenommen werden, welche Wirkung es zeitigt. Ich glaube, das ist für all jene wichtig, die jetzt sagen, das ist mir zu wenig oder da hätten wir uns etwas anderes gewünscht.

Das ist nun eine Vorlage, die noch einmal genau geprüft wird, wo es dann im Anschluss die Möglichkeit gibt, gemeinsam noch einmal zu schauen, welche Verbes­serungen oder Möglichkeiten es gibt oder ob es unter Umständen nicht so angenom­men wird, wie wir uns das vielleicht alle wünschen.

Mir ist es ein großes Anliegen, mich gerade bei unserer Familienministerin zu bedan­ken – ich glaube, es war ihr immer ein wichtiges Anliegen, gerade wenn es auch um die Partnerschaftlichkeit, um die Väterbeteiligung geht, auch gemeinsam mit der vorhergehenden Ministerin Heinisch-Hosek –, dass dies wirklich gelungen ist und damit ein wichtiger Teil umgesetzt wurde, verbunden mit einem Dank an alle Expertinnen und Experten, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben.

Zum Abschluss möchte ich noch eines anmerken, es ist mir wichtig, das festzuhalten: Wir, die Politik, wir alle gemeinsam können nur Rahmenbedingungen festlegen, wir können Anreizsysteme überlegen, wir können festhalten, wovon wir glauben, das sei der richtige Weg. Aber eines muss uns auch immer klar sein: Es sind die Familien selbst, denen es obliegt, zu entscheiden, in welcher Form, welcher Variante, welcher Art sie diesen Teil leben und wie sie sich entscheiden.

Aber die Rahmenbedingungen können wir heute beschließen. Ich hoffe, dass alle, denen es wirklich ein Herzensanliegen und wichtig ist, unsere Familien zu unter­stüt-


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