BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 88

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zen, heute ihre Zustimmung geben. Es sind Rahmenbedingungen, die eine unglaub­liche Verbesserung bringen. (Zwischenruf der Bundesrätin Ecker.) Ich habe damit leben gelernt, dass, egal wie gut die Gesetzesvorlagen ausschauen, manchmal krampf­haft Dinge gesucht werden, die man doch noch schlechtreden kann. 

Eines wünsche ich mir trotz alledem: Ich hoffe, es gelingt uns, dass wir auch in Zukunft bei diesem Thema das Wichtigste in den Mittelpunkt stellen, nämlich das Wohl unserer Familien und das Wohl unserer Kinder. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.30


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer am Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


13.30.13

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ja, generell begrüßen wir die Novelle sehr. Das bisher bestehende sehr komplizierte System mit den vier Pauschalvarianten und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird, wie wir schon gehört haben, in das Kinderbetreuungs­geldkonto umgewandelt, die einkommensabhängige Variante bleibt auch weiterhin bestehen.

Das Kinderbetreuungsgeldkonto bedeutet, dass dann künftig wirklich für jedes Kind gleich viel Geld zur Verfügung steht. Die Eltern können die Dauer bis maximal 35 Mo­nate frei wählen. Diese Flexibilität ist einer der Punkte, der uns in der Novelle am besten gefällt, auch der mögliche Wechsel der BezieherInnen. Wir finden es auch sehr gut, dass – und das ist jetzt auch neu – bis zu 31 Tage gleichzeitig Kinderbetreuungs­geld bezogen werden kann, das ist natürlich auch für die Väterbeteiligung sehr positiv.

Aber – und so krampfhaft habe ich nicht suchen müssen – das neue System ist auch noch sehr kompliziert. Es wird jetzt täglich statt monatlich abgerechnet. Im Ausschuss ist uns zugesagt worden, dass da ein sehr guter Rechner dazu entwickelt wird, damit das für die Eltern auch wirklich einfach wird, sich das auszurechnen. Ein riesiges Problem besteht weiterhin in der Kluft, die es bis jetzt auch schon gegeben hat, zwi­schen maximaler Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes – also den 35 Monaten – und der Zeit, in der der Kündigungsschutz besteht, also der Karenzzeit, das sind nur 24 Monate. Es ist ein großer Unterschied von 11 Monaten, also von knapp einem Jahr. Dadurch wird der Wiedereinstieg ins Berufsleben immer schwieriger, je länger man weg ist, weil eben das Rückkehrrecht dann auch wegfällt.

Es gibt auch noch einige andere Punkte. Beim einkommensabhängigen Kinder­betreu­ungsgeld muss der Bezieher oder die Bezieherin in den letzten sechs Monaten durch­gehend gearbeitet haben. Krankengeldbezüge, geringfügige Beschäftigungen einmal kurz zwischendurch oder auch Arbeitslosigkeit von über 14 Tagen – das zum Thema Tourismus, bei dem wir gerade vorhin waren – führen dann automatisch dazu, dass man das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht mehr beziehen kann. Das ist natürlich sehr, sehr ungünstig, wenn man vielleicht vorher drei Jahre super verdient hat und genau in diesen sechs Monaten gerade Pech hat, deswegen herausfällt und dadurch die Möglichkeit, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu bezie­hen, nicht mehr hat.

Wir haben zu diesem ganzen Gesetzespaket mehrere Anträge im Nationalrat einge­bracht, weil uns das Thema einfach so wichtig ist, diese sind aber alle durch die Bank abgelehnt worden. Zum Beispiel wollten wir, dass Frauen, die während des Kinder­betreuungsgeldbezuges wieder schwanger werden, das Wochengeld nicht gekürzt wird. Die Novelle sieht das nämlich vor, und zwar ganz kräftig: Bei den Pauschal­beträgen wird fast die Hälfte gestrichen und bei der einkommensabhängigen Variante


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