BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 89

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immer noch 25 Prozent. Da werden 7,5 Millionen € im Jahr bei den Wochengeld­bezieherinnen weggenommen, das finden wir wirklich skandalös.

Wir wollen, dass Alleinerzieherinnen von den Bezugsmonaten her nicht mehr schlech­tergestellt sind. Wir wollen, dass die Familienbeihilfe nicht mehr zur Einkommens­berechnung dazugezählt wird. Das sind alles Vorschläge, die wir eingebracht haben, die aber abgelehnt wurden.

Aber einmal weg von den Müttern. Das ist wieder so ein ganz typisches Frauenthema heute, das merkt man an der RednerInnenliste zu dem Tagesordnungspunkt. Daher möchte ich vor allem auf die Väterbeteiligung eingehen. Die Zeit, die für Väter reser­viert ist, steigt zwar an, was natürlich sehr positiv ist, aber leider nur um 4 Prozent: von 16 Prozent auf 20 Prozent. Generell sind Männer auch weiterhin rechtlich kaum abgesichert. Beim Papamonat, also beim Familienzeitbonus, besteht kein Rechtsan­spruch, und es gibt keinen ordentlichen Kündigungsschutz während des Papamonats.

Männer haben auch weiterhin erst ab der Geburt des Kindes einen Anspruch auf Kündi­gungsschutz für die Kinderbetreuungszeit. In der Praxis heißt das, dass ein Mann quasi geheim halten muss, dass er in Karenz geht, um nicht Gefahr zu laufen, vor der Geburt noch entlassen zu werden. Auch für die Firma ist das natürlich eine sehr unbefriedigende Lösung, denn da fehlt ganz viel an Planungssicherheit, die Firmen haben nur ganz kurz Zeit, eine Vertretungslösung zu finden.

Ein weiterer Punkt ist, dass das Geld für den Papamonat, also diese 700 €, das ist auch von der Kollegin schon angesprochen worden (Zwischenruf der Bundesrätin Ecker), eben dieser Familienzeitbonus eigentlich kein Bonus, sondern nur ein Vor­schuss ist, denn wenn der Vater dann auch wirklich in Karenz geht, wird der Betrag vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.

Um Anspruch auf den Papamonat und das einkommensabhängige Kinderbetreu­ungs­geld zu haben, muss der Vater in den letzten sechs Monaten durchgehend gearbeitet haben. Da fällt ziemlich viel heraus, was nicht als durchgehend gilt, das ist Bildungs­karenz, Zivildienst, Präsenzdienst, Krankheit, geringfügige Beschäftigung oder auch eben Arbeitslosigkeit. Alle Väter, die in den letzten sechs Monaten das Arbeits­verhältnis mehr als 14 Tage unterbrochen haben – ganz egal, ob sie vorher zehn Jahre durchgängig gearbeitet haben –, können keinen Papamonat und auch kein einkom­mensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Selbständige müssen während des Papamonats das Gewerbe ruhend stellen, sie müssen die Sozialversicherung abmelden, sich zum Beispiel aus der Rechtsan­walts­liste streichen lassen und so weiter. Da werden einem für den doch wieder nicht so hohen Bonus schon extrem viele Knüppel zwischen die Beine geworfen. Wir hätten eben, wie gesagt, für all diese Punkte Abänderungsanträge eingebracht und haben uns da sehr engagiert, dass mehr Punkte davon umgesetzt werden können, denn wir finden, dass für die Mütter und Väter wirklich viel mehr getan werden muss.

So ist uns in dieser Novelle – trotz einiger Punkte, die sehr positiv sind und die wirklich sehr zu begrüßen sind – einfach viel zu wenig drinnen, um dem zuzustimmen. Das finden wir auch wirklich sehr, sehr schade. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.36


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte, Frau Bundesrätin, du bist am Wort.

 


13.36.39

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Frau Bundesministerin! Gospa zvezna ministrica! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe


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