BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 120

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gers, vor allem aber auch, wenn man es wieder auf den ORF herunterbricht, das Recht eines jeden Gebührenzahlers.

Leider sehen das nicht alle Fraktionen in diesem Hause so. Wir hatten vor wenigen Monaten einen Entschließungsantrag, der genau das bezwecken sollte. Da hat sich die Zustimmung gerade bei Rot und Schwarz nicht gezeigt. Da wurde nicht der vollen Transparenz zugestimmt, und da kann man sich schon fragen: Warum ist das so?

Liegt das vielleicht daran, dass die Vertreter aus den Regionen bei Ihnen zu Hause groß reden, was sie alles machen und wofür und wogegen sie sind, und dann still und heimlich gewisse Abstimmungsmaterien hier im Parlament anders verfolgen als so, wie sie das bei Ihnen zu Hause mutig am Stammtisch von sich gegeben haben?

Ein Beispiel, und das weiß ich aus vielen, vielen Gemeinden – und ich habe es hier schon oftmals genannt und werde es auch noch öfters nennen, weil es die Menschen wirklich sehr betrifft –, ist das Durchgriffsrecht des Bundes, bei dem das Länderrecht gebrochen wurde und durch Verfassungsgesetze die Kompetenzen aufgehoben wurden, wodurch aus Menschen, aus Österreichern, die ein Häusl bauen wollen, Rechtsunterworfene zweiter Klasse gemacht wurden, weil ein Flüchtlingsheim, das errichtet wird, da immer an erster Stelle sozusagen der Rechtsordnung steht und das geltende Raumordnungsrecht nicht eingehalten werden muss. Da haben Ihre Vertreterinnen und Vertreter hier zugestimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause. Da hätte der Bundesrat, bei dem immer diskutiert wird, welche Kompetenz er hätte, das Ganze stürzen können.

Aber kommen wir zurück zum ORF-Bericht. Es ist schön, dass Sie das alles heute auch mitbekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will den ORF und vor allem die unzähligen Mitarbeiter des ORF nicht als Gesamtes und per se schlechtreden. Es gibt sehr, sehr viele – und ich bin überzeugt, das sind auch die meisten – Mitarbeiter, vom Kameramann über den Tontechniker bis hin zu vielen Redakteuren und so weiter, die ihre Sache gut machen, die sie nach bestem Wissen und Gewissen machen. Dann wissen wir aber leider und müssen wir immer wieder erleben, dass gerade im ORF auch Menschen tätig sind, die das Ganze nicht so genau nehmen und die es vor allem auch mit dem gesetzlichen Auftrag der Überparteilichkeit überhaupt nicht so genau nehmen. Und darauf müssen wir heute schon noch zu sprechen kommen, denn davon liest man in diesem ORF-Bericht aus dem letzten Jahr gar nichts.

Sie alle hier wissen es, wir wissen es, die Damen und Herren zu Hause wissen es wahrscheinlich auch: Der Staatsfunk ORF hat einen gesetzlich determinierten öffentlich-rechtlichen Auftrag, und das unterscheidet ihn auch von den Privatsendern. Wenn man sich allerdings das Programm ansieht, dann erkennt man über weite Strecken keinen Unterschied zu Privatsendern, die mit viel, viel weniger Geld auskom­men müssen, die aber auch sehr, sehr gute Programme machen.

Wenn man sich den Bericht aus dem Jahr 2015 zu Gemüte führt, dann sieht man also, wie die verschiedenen Medien, die verschiedenen Kategorien aufgeteilt sind. Auf den ersten Blick schaut das ja nicht so schlecht aus. Da haben wir bei der Information 20 Prozent Anteil, bei der Unterhaltung 32 Prozent – ja, die gehört auch dazu –, bei der Kultur 19 Prozent und beim Sport ganze 29 Prozent. Wenn man sich das Ganze dann etwas genauer ansieht – und da muss man auch ehrlich sein –, dann kann man feststellen, was denn in den beiden Primärsendern, ORF eins und ORF 2, gezeigt wird.

ORF eins bietet da sehr, sehr wenig wirklich – sage ich einmal – Gehaltvolles. Da werden laufend mittelmäßige amerikanische Serien rauf und runter gespielt, meistens die zigste Wiederholung davon. Die richtig guten Programme, die Informationsgehalt


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