BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 142

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Wir müssen eher versuchen, ein bisschen aufzuholen und an den aktuellen Stand heranzukommen. Wir werden das auch nicht verhindern können, und das Netz wird immer um eine Spur schneller sein, als dass wir es nach langen Debatten mit Ge­setzen, die Änderungen in 15 verschiedenen anderen Bundesgesetzen nach sich ziehen, einholen könnten.

Der zweite Punkt ist der – das ist jetzt eine kritische Anmerkung –: Es ist natürlich einerseits besorgniserregend, auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass wir es irgendwann noch einmal schaffen, eine hundertprozentige Datensicherheit zu generieren. Wir müssen uns, so meine ich, irgendwann einmal von dem Gedanken verabschieden, dass diese möglich ist. Ja, man kann sehr viel daran arbeiten, zu verschlüsseln, sehr viel daran arbeiten, zu sichern, aber dass wir es bei dem Daten­strom, der jede Sekunde rund um die Welt unterwegs ist, schaffen, eine absolute Sicherheit herzustellen – ganz egal, ob zugunsten des Konsumenten, zugunsten der Wirtschaft oder zugunsten von irgendjemandem – daran glaube ich, ehrlich gesagt, nicht mehr. Das ist keine düstere Prognose. Manchmal muss man auch mit Lücken im Leben leben; die Chaostheorie gilt für das ganze Leben, aber wenn es nicht schlimmer ist als das, was wir jetzt hier beschließen, dann finde ich, dass das sehr in Ordnung ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.07


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.08.1210. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundes­schulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserzie­hern und Sportlehrern, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schul­un­terrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2015, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtge­setz 1985, das Privatschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Bundes-Schul­aufsichtsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschu­len, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Lehrbeauftragtengesetz und das Forst­gesetz 1975 geändert werden (Schulrechtsänderungsgesetz 2016) (1146 d.B., 1387/A(E) und 1167 d.B. sowie 9595/BR d.B. und 9610/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die land­wirtschaftlichen Bundesanstalten geändert wird (1168 d.B. sowie 9611/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangen wir zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung.

 


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