Worum geht es denn eigentlich inhaltlich? – Einerseits werden wir dieses Anerkennungsportal bekommen, das mit Sicherheit sinnvoll sein wird, weil die Leute nachschauen können und dann wissen, an wen sie sich wenden können. Das wird aber trotzdem zur Folge haben, dass die Beratungsstellen noch einmal ausgebaut werden müssen, denn ohne sie wird es auch in Zukunft nicht gehen.
Es wird die besonderen Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte geben, was ebenfalls sehr sinnvoll ist. Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen werden endlich angeglichen, und es wird eine statistische Erfassung geben, die notwendig ist, um zu wissen, wohin es in Zukunft gehen soll.
Wenn du das deutsche Beispiel ansprichst, so ist Deutschland Deutschland, und wir sind in Österreich; hier sind nun einmal die Bedingungen etwas anders.
Bei allem Wohlwollen, das wir diesem Gesetz natürlich entgegenbringen, müssen wir auch feststellen: Es geht darum, Hürden für potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu senken, aber das darf dann nicht zur Folge haben, dass die Qualität des Arbeitsmarkts sinkt. Die Qualität unseres Arbeitsmarkts, das Niveau unseres Arbeitsmarkts ist uns wichtig, und ich denke, es muss gewährleistet sein, dass das beibehalten werden kann.
Wir haben ja schon gehört, Zuwanderer – und es geht jetzt nicht nur um Flüchtlinge, sondern einfach um Menschen, die aus verschiedenen Gründen zu uns gekommen und hier asylberechtigt sind – haben eine wesentlich höhere Qualifikation, als die Leute landläufig oft meinen. Aus einer Studie geht hervor, dass gerade in Österreich der Prozentsatz der besser Ausgebildeten höher als im EU-Durchschnitt ist, auch höher als in den USA, und dass dieses Niveau in den letzten Jahren weiter angestiegen ist.
Was die Flüchtlinge aus Syrien betrifft beziehungsweise die Schulqualität, die Ausbildungsqualität – genau darum geht es in dieser Novelle; es geht darum, in Österreich festzustellen, welches Niveau die Leute wirklich haben –: Wir brauchen uns jetzt nicht mit dem Schulsystem dort zu beschäftigen, das vor vier Jahren kaputt gemacht worden ist, sondern wir stellen in Österreich fest: Was haben die Menschen dort gelernt? Entspricht der Studienabschluss unserem Studienabschluss? Entspricht die Berufsbildung unserer Berufsbildung? Können sie das, was sie können sollen? Es gibt jetzt auch neue Verfahren, mit denen man das wirklich feststellen kann.
Was ich ebenfalls sehr begrüße, ist die Tatsache, dass es auch für Menschen, die keine Zeugnisse haben – und das betrifft jetzt wieder vor allen Dingen Flüchtlinge, denn es kommen viele, die alles verloren haben, auch ihre Qualifikationszeugnisse –, objektive Verfahren geben wird, damit man feststellen kann, was sie bereits können und was sie noch dazulernen müssen, um unsere Qualifikationsstufen zu erreichen, egal, auf welchem Niveau sie sind: vom einfachen Arbeiter bis zum Akademiker.
Wir hatten im Ausschuss eine wirklich interessante Diskussion und haben festgestellt: Ein Arzt, der sagt, er ist ein Arzt, muss trotzdem beweisen, dass er ein Arzt ist, wenn er keine Qualifikationsnachweise vorlegen kann, und muss halt noch das dazulernen, was wir brauchen, damit er hier auch als Arzt arbeiten kann.
Werden alle durch diese Verfahren in den Arbeitsmarkt aufgenommen werden? – Nein, natürlich nicht. Es wird immer welche geben, die es trotzdem nicht schaffen werden, sei es aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse oder einfach, weil sie es nicht schaffen, diese Qualifikationen, die bei uns dann doch gefordert sind, nachzuholen. Es ist aber wesentlich, dass wir die verkürzten Verfahren bekommen, dass die Leute Rechtssicherheit haben und wissen, ihr Antrag wird behandelt, und es nicht Monate, Jahre dauert.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite