BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 76

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le schon erwähnten Länderbericht, dem Country by Country Report, dem CbC Report. Den müssen Unternehmen mit über 750 Millionen € Umsatzschwelle machen. Das wä­ren in Österreich nur zirka 20 Unternehmen. Wir würden uns eine wesentlich niedrigere Schwelle wünschen, in etwa 40 oder 50 Millionen €, vielleicht in Anlehnung an die Bi­lanzierungsrichtlinie. Dann wäre zumindest 1 Prozent der Unternehmen in der EU ent­sprechend erfasst.

Des Weiteren wird das EU-Amtshilfegesetz geändert, damit der automatische Informa­tionsaustausch zwischen Steuerbehörden auf grenzüberschreitende Vorbescheide er­weitert wird – sogenannte Tax Rulings. Diese sind nach dem „Lux Leaks“-Skandal in die Schlagzeilen geraten, als sich herausstellte, dass Konzernen in EU-Staaten Steu­ervorteile gewährt wurden, dass sie teilweise sogar gar keine Steuern mehr bezahlen mussten. 2014 gab es 548 solcher Vorbescheide von Apple, Amazon, Heinz, PepsiCo, Deutsche Bank und so weiter, die da bekannt wurden.

Ich bin ja neugierig, wie das dann in diesem Bereich mit Großbritannien im Rahmen des Brexit weitergeht, ob sich Großbritannien – vielleicht dann auch „Kleinerbritan­nien“ – im Vergleich zur EU in ein Steuerparadies verwandelt. Es wird sicher spannend zu beobachten sein, welche Abmachungen da gemacht werden.

Ein Problem, das wir sehen, ist, dass dieser Austausch nur ab 2012 erfolgt. Also die älteren Absprachen – auch wenn sie immer noch gültig sind – sind nicht im Regime. Und zwischen 2012 und 2017 erfolgt dieser Austausch nur in sehr eingeschränkter Form. Die Kommission bekommt nur einen Teil der Infos – nur statistisch aufbereitet – und kann daher das Tax Ruling nicht wirksam bekämpfen, obwohl bekannt ist, dass zum Beispiel ein Konzern wie IKEA durch Steuerabsprachen seine Zahlungen de facto gegen null he­rabgesetzt hat.

Das bringt mich zum größten Defizit der ganzen Regelungen, und zwar ist das die fehlende Öffentlichkeit. Wir sind davon überzeugt, dass erst dann, wenn die Kosten von Steuervermeidung durch eine solch aggressive Steuerplanung für Unternehmen durch Reputationsverlust wirklich steigen, und erst dann, wenn die Europäische Union auch ausreichend Daten bekommt, man diese schreiende Ungerechtigkeit wirksam bekämp­fen kann. Das ist auch notwendig, denke ich, für die europäische Öffentlichkeit, für eine andere Glaubwürdigkeit und eine andere Akzeptanz dessen, was die EU tut oder nicht tut oder unterlässt, wenn sie da wirklich wirksam gegen diese aggressiven Steuerpla­nungen et cetera vorgehen kann und das auch tut.

Zu diesem Punkt wurde ja dann von der Koalition im Nationalratsausschuss ein Abän­derungsantrag eingebracht, nämlich die Ausnahmen zur Registrierkassenpflicht, auf die mein Vorredner so umfangreich eingegangen ist. Wenn es einen Preis für die Ein­führung eines an sich sinnvollen Gesetzes mit maximaler Verärgerung der Betroffenen geben würde, wäre die Registrierkassenpflicht ein ernst zu nehmender Sieganwärter. Ich glaube, dass das durch diese Ausnahmebestimmungen noch gesteigert wird. Man befriedet Almhütten und Zeltfestveranstalter, das heißt, das Spannungsfeld zwischen Zeltfestveranstaltern und Wirten bleibt bestehen oder kommt nun wieder hoch. Und als Tüpfelchen auf dem i erhalten auch politische Parteien für ihre Bezirks- und Ortsorgani­sationsfeste die steuerliche Begünstigung und können die Einnahmen auch für politi­sche Zwecke verwenden.

Mich macht das schlicht sprachlos. Das zeugt von einer Abgehobenheit, die mir eigent­lich unverständlich ist.

Es wird Sie also nicht überraschen, wenn wir hier nicht zustimmen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der FPÖ.)

13.12

 


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