bei der Feuerwehr, sondern auch bei den Vereinen – auf 72 Stunden, damit es da keinen Unterschied mehr gibt, weil das dann sicher schwer zu vergleichen wäre.
Es ist auch eine Möglichkeit, dass die Zusammenarbeit zwischen den Wirten und den Vereinen erleichtert wird. Das ist auch ein wesentlicher Punkt, damit sich Vereinsangehörige bei gemeinsamen Festen mit einbringen können und keine Sozialversicherungspflicht entsteht. Ich denke, das ist auch eine gute Geschichte, ein guter Ansatz.
Darüber hinaus gibt es eine Erweiterung der sogenannten „Kalte Hände“-Regelung. Im Konkreten bedeutet das, dass ein Wirt eine zusätzliche externe Ausschank, einen externen Betrieb in der Stadt oder in einer Gemeinde, zum Beispiel bei einem Weinfest, bis zu einem Umsatz von 30 000 € betreiben kann, ohne der Registrierkassenpflicht zu unterliegen.
Auch was die Mitarbeit von Verwandten anlangt, gibt es eine entsprechend neue Regelung.
Dann möchte ich noch sagen – das ist ein weiterer wichtiger Punkt –, dass wir mit dieser Änderung auch eine Aushilfskräfte-Regelung einführen, sodass an 18 Tagen im Jahr Personen, die in der Dorfgemeinschaft leben – auch familienfremde Personen –, begünstigt beim Wirt aushelfen können.
Unter dem Strich heißt das für mich und für viele von uns: klare Regelungen für Vereine und verbesserte Möglichkeiten des gemeinsamen Miteinanders für Wirte. Zwischenzeitlich war in der Diskussion schon von Wirte-Bashing die Rede – das kann ich nun eher nicht nachvollziehen.
Abschließend geht deshalb mein Dank auch an die Wirte und die Unternehmer in dieser Branche. Sie tragen viel zum gesellschaftlichen und zum geselligen Leben in unserem Land bei. Unsere Wirtshauskultur ist ja hoch gelobt und hoch anerkannt und hat auch in der Bevölkerung einen entsprechenden Stellenwert.
Ich möchte aber auch die Ehrenamtlichen nicht vergessen, die angesprochen worden sind. Ich habe schon eingangs erwähnt, wie viele Millionen Österreicher ehrenamtlich tätig sind. Auch ihnen ein herzliches Dankeschön, ein Dank sozusagen an alle Vereinsmeier und Vereinsmeierinnen – damit ich das auch noch gegendert sage (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth) – in den verschiedensten Bereichen, in den verschiedensten Vereinen und auch bei den Feuerwehren, also sozusagen ein vereintes Österreich zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.06
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort. – Bitte.
13.06
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz – ein wunderschönes Wort; was die deutsche Sprache wieder alles hergibt – ist Folge der Einigung der OECD und der G20-Staaten, die Steuervermeidung von multinationalen Konzernen zu bekämpfen. Das ist ein wichtiges Anliegen. Es gibt einen Maßnahmenplan mit 15 Aktionspunkten, um die Möglichkeiten der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung, also das BEPS, das Base Erosion and Profit Shifting, zu unterbinden, damit die Gewinne eben dort besteuert werden, wo sie tatsächlich erwirtschaftet werden. Durch Gewinnverschiebung und Sonderabsprachen gehen nämlich in der Europäischen Union 160 bis 190 Milliarden € verloren – das ist gewaltig viel Geld.
Aktionspunkt 13 liegt also nun praktisch vor. Das ist die Ausstattung der Steuerverwaltungen mit ausreichenden Informationen, unter anderem mit dem von Kollegen Läng-
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