BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 75

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bei der Feuerwehr, sondern auch bei den Vereinen – auf 72 Stunden, damit es da kei­nen Unterschied mehr gibt, weil das dann sicher schwer zu vergleichen wäre.

Es ist auch eine Möglichkeit, dass die Zusammenarbeit zwischen den Wirten und den Vereinen erleichtert wird. Das ist auch ein wesentlicher Punkt, damit sich Vereinsange­hörige bei gemeinsamen Festen mit einbringen können und keine Sozialversicherungs­pflicht entsteht. Ich denke, das ist auch eine gute Geschichte, ein guter Ansatz.

Darüber hinaus gibt es eine Erweiterung der sogenannten „Kalte Hände“-Regelung. Im Konkreten bedeutet das, dass ein Wirt eine zusätzliche externe Ausschank, einen ex­ternen Betrieb in der Stadt oder in einer Gemeinde, zum Beispiel bei einem Weinfest, bis zu einem Umsatz von 30 000 € betreiben kann, ohne der Registrierkassenpflicht zu unterliegen.

Auch was die Mitarbeit von Verwandten anlangt, gibt es eine entsprechend neue Re­gelung.

Dann möchte ich noch sagen – das ist ein weiterer wichtiger Punkt –, dass wir mit die­ser Änderung auch eine Aushilfskräfte-Regelung einführen, sodass an 18 Tagen im Jahr Personen, die in der Dorfgemeinschaft leben – auch familienfremde Personen –, be­günstigt beim Wirt aushelfen können.

Unter dem Strich heißt das für mich und für viele von uns: klare Regelungen für Ver­eine und verbesserte Möglichkeiten des gemeinsamen Miteinanders für Wirte. Zwi­schenzeitlich war in der Diskussion schon von Wirte-Bashing die Rede – das kann ich nun eher nicht nachvollziehen.

Abschließend geht deshalb mein Dank auch an die Wirte und die Unternehmer in dieser Branche. Sie tragen viel zum gesellschaftlichen und zum geselligen Leben in unserem Land bei. Unsere Wirtshauskultur ist ja hoch gelobt und hoch anerkannt und hat auch in der Bevölkerung einen entsprechenden Stellenwert.

Ich möchte aber auch die Ehrenamtlichen nicht vergessen, die angesprochen worden sind. Ich habe schon eingangs erwähnt, wie viele Millionen Österreicher ehrenamtlich tätig sind. Auch ihnen ein herzliches Dankeschön, ein Dank sozusagen an alle Ver­einsmeier und Vereinsmeierinnen – damit ich das auch noch gegendert sage (Zwi­schenruf der Bundesrätin Mühlwerth) – in den verschiedensten Bereichen, in den ver­schiedensten Vereinen und auch bei den Feuerwehren, also sozusagen ein vereintes Österreich zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.06


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort. – Bitte.

 


13.06.09

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Das Verrechnungs­preisdokumentationsgesetz – ein wunderschönes Wort; was die deutsche Sprache wie­der alles hergibt – ist Folge der Einigung der OECD und der G20-Staaten, die Steuer­vermeidung von multinationalen Konzernen zu bekämpfen. Das ist ein wichtiges Anlie­gen. Es gibt einen Maßnahmenplan mit 15 Aktionspunkten, um die Möglichkeiten der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung, also das BEPS, das Base Erosion and Profit Shifting, zu unterbinden, damit die Gewinne eben dort besteuert werden, wo sie tatsächlich erwirtschaftet werden. Durch Gewinnverschiebung und Sonderabsprachen gehen nämlich in der Europäischen Union 160 bis 190 Milliarden € verloren – das ist gewaltig viel Geld.

Aktionspunkt 13 liegt also nun praktisch vor. Das ist die Ausstattung der Steuerver­waltungen mit ausreichenden Informationen, unter anderem mit dem von Kollegen Läng-


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