Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Lindinger zu Wort. – Bitte.
13.12
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist bereits sehr viel über die Vereine und über Registrierkassen gesagt worden, es ist aber noch nicht alles gesagt. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, nächstes Jahr können wir gemäß Artikel 12 des Staatsgrundgesetzes von 1867 ein Jubiläum feiern, denn seither haben alle Menschen das Recht, Vereine zu bilden. Das heißt, nächstes Jahr können alle Vereine Vereinsfeste machen: 150 Jahre Vereinsrecht – und ganz Österreich feiert! – Nein, so wird es ja nicht sein.
Vereine haben ja auch in vielen Bereichen in Österreich eine gesellschaftliche Verpflichtung übernommen. Es gibt derzeit 116 000 gemeldete Vereine gemäß zentralem Vereinsregister. Die Zahl der Vereine hat sich seit den Sechzigerjahren verdreifacht, weil früher sehr viel ohne Vereinswesen geschafft beziehungsweise gemacht wurde. Die Vereine, die sich heute bilden, sind jedoch auch im gesellschaftlichen Bereich sozial tätig und ein Faktor in der Wirtschaft.
Es gibt 200 000 Vertragsverhältnisse. Das heißt, die Vereine haben Angestellte, das sind 5,2 Prozent der Erwerbstätigen. Geschätzte Damen und Herren, das ist ja ein wirtschaftlicher Faktor. Es ist ja nicht nur ein sogenannter Sparverein ein Verein, sondern es gibt sehr viele große engagierte Vereine, die auch in der Wirtschaft und im sozialen Bereich tätig sind. Diese Vereine und das Engagement ihrer Mitglieder sind geschätzt. Es werden wöchentlich 7,9 Millionen Stunden von Ehrenamtlichen geleistet. Das ist für die Volkswirtschaft unschätzbar.
Wir werden heute das sogenannte Maßnahmenpaket zur Stärkung der gemeinnützigen Vereine und der kleinen Betriebe beschließen. Wir haben schon von der „Kalte Hände“-Regelung gehört: Für Unternehmerinnen und Unternehmer soll das außerhalb ihrer festen Betriebsräumlichkeiten gelockert werden. Das ist auch gut so. Ich weiß, wie das funktioniert, denn ich stamme von einem Dorfwirtshaus ab und war auch schon Vereinsobmann. Ich war also in allen Bereichen tätig. Mein Sohn führt noch immer einen Gastronomiebetrieb. Wir wissen, was es bei großen Festen bedeutet, wenn man Personal braucht und kurzfristig anstellen muss. Es hat da immer Probleme gegeben. Nun aber kann man von einer klaren Regelung ausgehen und mit einer Unterstützung der Betriebe rechnen, damit man auch kurzfristig Verstärkung bekommt.
Der Kantinenbetrieb in verschiedenen Bereichen – es geht dabei hauptsächlich um Fußballvereine – wird nicht von der Registrierkassenpflicht erfasst. Wir, die wir auf den Fußballplatz gehen, kennen das doch, wenn die Jugend mit dem Sechsertragerl dort durchmarschiert und Getränke verkauft und vielleicht pro Getränk 50 Cent in ihre Kassa bekommt, dann ist das ja für den Verein, dann machen das ja die Eltern.
Es darf nun auch bei den Vereinsfesten mitgeholfen werden, unter dem Motto Feuerwehr hilft Musik, Musik hilft dem Sportverein, Sportverein hilft einem Sozialverein. Man hilft und unterstützt sich also gegenseitig in einem Ort.
Aber auch die Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Gastronomie ist wichtig. Ich stehe auch als Bürgermeister dafür, denn wir haben eine große Sportanlage verpachtet, in der Vereine tätig sind. In dieser Sportanlage sind acht Sektionen, acht verschiedene Vereine tätig, also ein Verein mit einem großen Dachverein. Alles ist möglich, man muss nur miteinander reden.
Der Kantinenbetrieb ist maximal 52 Tage im Jahr geöffnet. Wir wissen, dass es beim Fußballverein nicht nur um Meisterschaftsspiele geht. Es geht nicht nur darum, dass er
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