Deshalb begrüße ich das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, denn da geht es um das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Unternehmensgruppen. Das dient ganz einfach der Steuervermeidung, und da brauchen unsere Finanzbehörden mehr Informationen zur Verrechnungspraxis großer Unternehmen. Das ist eine Verordnung, die wir begrüßen, aber da muss man eben auch schauen, dass sich die Bürokratie nicht auswächst.
Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist auch mit der Anpassung in Bezug auf die Registrierkasse verknüpft; und da gibt es Änderungen, die über die Registrierkassenthematik hinausgehen. Ich habe heute meinen Vorrednern aufmerksam zugehört, aber ich bitte auch um Verständnis für meine Ausführungen.
Wir alle wissen, bis zu einem Jahresumsatz von 15 000 € werden politische Vereine und ihre Vorfeldorganisationen die gleichen Vorteile genießen wie gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts. – Noch einmal, ich bekenne mich klar zu unseren gemeinnützigen Vereinen; und die gibt es ja in vielen Schattierungen, da kann es um die Förderung der Kunst und Wirtschaft gehen, um Gesundheitspflege, um Erziehung, Berufsausbildung, Volksbildung, um Denkmalpflege und so weiter. Auch ein großes Dankeschön an die Freiwilligen! Wir wissen, wir könnten das ohne die Freiwilligen nicht bewältigen.
Das heißt aber auch, dass künftig alle politischen Parteien und ihre Vorfeldorganisationen, wie Jugend, Senioren, Frauen und so weiter, auf der Ebene von Katastralgemeinden Feste mit Verabreichung von Speis und Trank veranstalten können. Die Einnahmen aus diesen Aktivitäten sind bis 15 000 € pro Jahr steuerbefreit und können nach Gutdünken zur Finanzierung von parteipolitischen Aktivitäten herangezogen werden, und die Möglichkeiten sind hier sehr breit gefächert.
Unser Bundesobmann des Fachverbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer hat das durchgerechnet und gesagt: Wir haben in Österreich 7 850 Katastralgemeinden. Wenn allein die Jugendorganisationen von Parteien derartige Feste veranstalten, könnten damit theoretisch Einkünfte bis zu 235 Millionen € erzielt werden.
Ich muss euch sagen, denkt einmal an die Gastwirte! Was machen die Gastwirte in der Ortschaft? Sie können zuschauen. Ich weiß, im Nationalrat ist argumentiert worden, dass lokale Parteiorganisationen Teil der Zivilgesellschaft sind, vor allem in unseren ländlichen Regionen. Das ist selbstverständlich, das bestreite ich nicht, aber ich sage auch: Sind unsere Gastwirte nicht auch Teil der Zivilgesellschaft? (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der SPÖ.) – Wenn ihr (in Richtung FPÖ) jetzt applaudiert, macht ihr mir gar keinen Gefallen, aber ich bedanke mich. (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Unsere Gastronomie schaut da ganz einfach zu. Und ihr kennt ja das Sprichwort, es heißt: Stirbt der Wirt, stirbt der Ort. – Das muss man sich schon überlegen, denn unsere Gastronomen haben sechs Tage in der Woche offen, und da ist es schon sehr wichtig, dass sie die Chance haben, Geschäft zu machen. Als Selbständige verstehe ich das, wenn man hier Angst hat, dass man durch die Vielfältigkeit und durch das Ausweiten – das darf man nicht vergessen, es kann passieren, dass jemand da Angst hat – einfach zu wenig Umsatz macht. Unsere Gastronomie sieht diese Regelung als verfassungswidrige Ungleichbehandlung an und wird sie vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Ich unterstütze das.
Deshalb kann ich heute hier nicht stehen und zustimmen, obwohl es mir irrsinnig leid tut, weil so viel in dieses Gesetz, das zu beschließen ist, hineingepackt wurde. Ich kann nicht diese Klage unterstützen und gleichzeitig heute zustimmen. Ich bitte um Verständnis dafür. Ich bin selbständig, ich bin Unternehmerin, ich komme aus einem kleinen Betrieb und ich stehe voll und ganz zu unseren Klein- und Mittelbetrieben.
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