BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 82

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für die Vereine eine bundeseinheitliche Regelung gibt. Das wurde ja bisher sehr un­terschiedlich gehandhabt. Einzelne Behörden haben gesagt, das gilt insgesamt, die Zeit mit Aufbau und Abbau, andere haben gesagt, vom Schank weg. Das sind halt Dinge, die in Österreich auch passieren, und daher hat man sich entschlossen, dieses auch zu tun.

Ich glaube, dass damit sichergestellt ist, dass es Verbesserungen im Bereich der Gas­tronomie gibt, die erforderlich sind.

Ich darf Ihnen aber auch mitteilen, dass, ich glaube, noch in dieser Woche in Deutsch­land ein Gesetz für die Registrierkassen ins Parlament gebracht wird, welches, was die Registrierkassenmanipulationssicherheit anlangt, in etwa dem entspricht, was Öster­reich gemacht hat; und ich garantiere Ihnen, dass es in Deutschland darüber keine Diskussion geben wird.

Ich glaube, wir haben in der Diskussion viel zerstört. Daher ist es gut, wenn wir jetzt mit dieser Beschlusslage die Dinge – hoffentlich auch in der Diskussion – zu einem Ende bringen können.

Zum Thema der Regelungen auf EU-Ebene: Ich darf darauf hinweisen – Frau Bundes­rätin Reiter hat das richtig ausgeführt; Herr Bundesrat Längle, Sie werden das auch so sehen müssen –: Es ist ein Teil eines großen Pakets, was wir hier beschließen; es ist aber nur ein Teil davon, andere Teile werden noch kommen.

Ich darf berichten, dass auf der Ebene der Entscheidungen und bei den Räten, in dem Fall in meinem Rat, Euro und Ecofin, dieser Beschluss gefasst wurde, dass es auch eine Beschlusslage der G20 dazu gibt, dass es eine Beschlusslage der G7 dazu gibt, dass in Bezug auf den automatischen Informationsaustausch fast die ganze Welt be­reits der OECD-Richtlinie zugestimmt hat. Wir werden in den nächsten Monaten noch viele Gesetze umsetzen müssen, die auf Basis der Direktive von BEPS erlassen wer­den.

Sieht man dieses Paket als Ganzes, so wird man auch sehen, warum man sich ent­schlossen hat, europaweit einheitlich die 750-Millionen-€-Grenze zu ziehen: weil Be­triebe, die außerhalb Österreichs agieren, wenn sie in Österreich tätig sind, diese Mel­depflicht auch erfüllen müssen. Das bedeutet nicht, bezogen auf Betriebe in Öster­reich, sondern das bedeutet, der gesamte Informationsaustausch wird hier kommen.

Auch was die Frage der Vorabbescheide und Vorsteuerbescheide anlangt, darf ich auf eines hinweisen: Die Europäische Kommission ist keine Steuerbehörde. Daher hat man sich entschlossen, dass der Austausch auf der Administrationsebene der Finanzämter und der Finanzverwaltungen erfolgt und dass wir statistisch an die Europäische Kom­mission einmelden, die sich dann anschaut, ob es Verwerfungen auf der Länderebene gibt, und dann mit den jeweiligen Finanzverwaltungen agiert.

Zum letzten Punkt zu diesem Thema: Sie unterstellen in der Frage der Öffentlichkeit – ob das öffentlich einsichtig sein muss –, dass die Finanzverwaltungen nicht anständig arbeiten. Sie sagen immer wieder, nur durch den Druck der Öffentlichkeit wird das pas­sieren. Ich darf Ihnen versichern: Die Finanzverwaltungen arbeiten entsprechend gut, und wir können das auch nachweisen.

Wenn wir nun solch eine Meldung bekommen, dann wird das ein Blatt Papier sein, auf dem diese Meldung erfolgt. Und der Effekt dieser Meldung ist, dass dieses Papier so­fort in den Steuerakt des betroffenen Unternehmens kommt – und damit natürlich dem Steuergeheimnis unterliegt.

Ich darf dazusagen, dass nach meiner Information vom letzten ECOFIN-Rat die G20 beschlossen haben, dass sie dem gesamten Projekt nur beitreten, wenn der Austausch der Daten nicht öffentlich erfolgt. Daher ist es keine Ausnahme, dass wir das in Öster-


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