BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 83

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reich machen, sondern es ist eine europaweite Geschichte. Auch der deutsche Finanz­minister hat mir erklärt, dass es aufgrund der deutschen Rechtslage gar nicht möglich wäre, das zu machen.

Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass dieser Schritt Country-by-Country jetzt ein­mal gesetzt wird, dass es erforderlich ist, dass diese Aufnahmeeinteilungen weltweit dargestellt werden, dass aber nicht nur das passiert, sondern dass auch dargestellt werden muss, wo die Steuern bezahlt werden, und dass dargestellt werden muss, wel­che Tätigkeiten man konkret ausübt. Damit ist auch sichergestellt, dass man nicht durch irgendwelche Scheinkonstruktionen Tätigkeiten ausrichtet, die man aus dem Gesamt­volumen herauszieht. Daher ist das ein erster wichtiger Schritt.

Sie wissen, den automatischen Informationsaustausch haben wir ebenfalls beschlossen. Wir werden weitere Maßnahmen zu setzen haben, die jetzt über die BEPS-Direktive der Europäischen Kommission kommen werden.

Wir haben eine Sorge mit der BEPS-Richtlinie im Rahmen des Europäischen Rates der Finanzminister auch geäußert: Wir glauben, dass manche Teile der BEPS-Richtlinie zu sehr verwässert worden sind, sodass wir in Österreich heute schon strengere Gesetze haben, als BEPS dann vorschreiben wird.

Wir werden daher dort natürlich bei unserer Regelung bleiben, was gar nicht so einfach ist. Was zum Beispiel die Zinsschranke anlangt, ist unsere Regelung dramatisch bes­ser, und trotzdem wünscht man sich, dass wir diese aufgeben. Da haben wir sehr klar gesagt, dass wir das nicht wollen, sondern wir wollen Überzeugungsarbeit leisten, dass die bessere Lösung überall installiert wird und nicht die bessere Lösung aufgegeben wird.

Das heißt, der Schritt, den man jetzt mit diesen Maßnahmen setzt, sind im Rahmen des gesamten Pakets von BEPS zwei Punkte, die jetzt abgearbeitet werden. Weitere 13 Punk­te werden folgen, die wir entweder im Verordnungs- oder im Gesetzgebungswege ins­tallieren müssen.

Ich glaube, dass es der richtige Weg ist, und ich glaube, dass es richtig ist, dass man diese Maßnahmen gesetzt hat. Dabei würde ich Herrn Bundesrat Längle um Vorsicht bitten, hier vom Rednerpult aus von Steuerhinterziehung zu reden. Das wäre nämlich ein strafbares Delikt. Wenn es sich um Steuergestaltung handelt, die legal ist, dann war das so, und der Fehler liegt dann bei den Nationalstaaten, weil sie das zugelassen haben.

Ich darf auch dazusagen, dass in der Zwischenzeit nicht nur die Betriebe betroffen sind, sondern auch die Nationalstaaten, indem die Kommission solche Rulings tatsäch­lich dem Beihilferecht unterwirft, und dadurch auch die Staaten – Belgien ist gerade ein ak­tueller Fall mit einer Nachzahlung von 700 Millionen € – bedroht sind. Das ist weit mehr als die Summen, die Sie genannt haben, die muss Belgien bezahlen, weil es solche Rulings gemacht hat, die das ermöglichen.

Was den Vorwurf der rückwirkenden Rulings anlangt: Sie wissen, dass beim Europäi­schen Parlament ein Ausschuss eingesetzt ist, der alle Rulings aufarbeitet. Daher hat man sich jetzt entschlossen, einmal bis 2012 zurückzugehen, denn die aktuelle Situa­tion, die uns die Kommission berichtet hat, ist, dass die Rulings davor bereits nicht mehr existieren oder die Länder sich verpflichtet haben, diese Rulings aufzuheben.

Ich darf an ein Beispiel erinnern: Sie kennen vielleicht dieses Spiel mit dem sogenann­ten Double Irish, der hauptsächlich zwischen Holland und Irland stattfindet und der ein sehr günstiges Modell ist, steuerschonend zu agieren. Es haben sich sowohl Irland als auch Holland dazu verpflichtet, diesen abzustellen. Das ist zwar eine alte Regelung, aber die Verpflichtung gibt es bereits.

Daher kann ich Ihnen versichern, dass wir alle Maßnahmen auf europäischer Ebene setzen werden – zum Teil werden wir es auch auf weltweiter Ebene brauchen –, um die­se Steueroasen trockenzulegen. Ich sage Ihnen nur eines: Wenn man sich die Panama


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