BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 84

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Papers und dergleichen anschaut, haben wir zwei Effekte. Erstens: Wenn Panama auf­gearbeitet ist, gibt es daneben eine Insel, die dasselbe wieder tut, und gerade die, die sich jetzt am meisten aufregen, wie zum Beispiel die Vereinigten Staaten, haben ein Re­gime, das wahrscheinlich dramatisch besser ist als das, was in Panama passiert ist. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass, wenn man nicht alle schließt, man dann immer diese Wanderbewegung hat, dass wieder irgendwo etwas auftritt. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist: Wir werden am Ende des Tages wissen, was von diesen Panama Papers übrig geblieben ist. Nach unserem jetzigen Wissen wird das möglicherweise eher so wie der Abgasskandal bei VW enden, denn die meisten Fälle, die bisher europaweit untersucht wurden, unterliegen offensichtlich der Legalität des Systems, und alle Maß­nahmen, die wir gesetzt haben, weisen darauf hin, dass die Meldepflichten ein­gehalten wurden.

Das bedeutet, wir arbeiten jeden einzelnen Fall auf, wir haben eine sogenannte Task­force Offshore bei uns installiert, die alle diese Probleme aufarbeitet, und wir werden sehen, ob es am Ende des Tages wirklich steuerrechtliche Verfehlungen gibt, die zu ahn­den sind. Wahrscheinlich wird es solche geben, die Mehrheit allerdings dürfte aufgrund der Gesetzgebung, die international besteht, legal gemacht worden sein. Daher ist es umso notwendiger, dass man zum Beispiel so Dinge wie das Country-by-Country-Re­porting jetzt einführt, um auch diese Möglichkeiten nicht mehr zuzulassen.

Wir kämpfen seit Langem dafür, dass da verschärfende Maßnahmen gesetzt werden. Die Endentwürfe für die BEPS-Regelung auf europäischer Ebene sind in Endausarbei­tung, wir werden sie im Herbst vorgelegt bekommen. Dann werden die zuständigen Gre­mien diese Beschlüsse fassen, und ein Teil davon wird nationalstaatlich umgesetzt wer­den. Sie sind dann wieder gefordert, die Beratungen dazu aufzunehmen und die entspre­chenden Beschlüsse zu fassen.

Ich glaube daher, dass diese Maßnahme, die jetzt gesetzt wird, der richtige Schritt in die richtige Richtung ist. Viele Maßnahmen werden noch folgen, aber Europa ist fest ent­schlossen, dieser Frage von Steuerverschiebung und Steuergestaltung einen Riegel vor­zuschieben.

Ein Problem, das wir nicht lösen können, das sage ich gleich dazu, ist die Frage der Steuerhöhen. Wir diskutieren seit vielen Jahren die Frage einer vereinheitlichten Be­messungsgrundlage, nicht einer vereinheitlichten Steuer, sondern nur einer Vereinheit­lichung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Auch das wird weiter be­arbeitet, aber es ist nationales Recht, die Steuerhöhen festzulegen, und dadurch ist na­türlich auch ein bestimmter Gestaltungsspielraum in der Fragestellung.

Wenn Sie gerade den Brexit mitverfolgt haben: Der zwischenzeitlich zurückgetretene Finanzminister George Osborne hat angekündigt, die Steuern dramatisch zu senken, um dem Standort weiterhin Attraktivität zu geben, die er durch den Austritt aus der Eu­ropäischen Union verlieren wird. Da gibt es keine Einflussmöglichkeit, wenn die Kör­perschaftsteuer gesenkt wird, dann ist das eine nationalstaatliche Entscheidung. Aber die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage würde uns schon deutlich weiterhel­fen, solche Dinge zumindest zu minimieren. Daran wird weiterhin gearbeitet, damit wir da zu einem vereinheitlichten System und zu einer Gleichbehandlung im Steuerrecht kom­men. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.44


Präsident Mario Lindner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Gibt es noch eine Wortmeldung? – Bitte, Frau Kollegin Zwazl.

 


13.44.43

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Ich möchte jetzt nur sagen, weil du das Sujet mit den Wirten hergezeigt hast (Bundesrätin Posch-Gruska: Jetzt bin ich


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