Zweitens, noch einmal zur HETA: Herr Bundesrat Pisec, ich glaube, Sie sind mit mir einer Meinung, dass die Assets, die von der HETA verkauft werden, den Gläubigern zur Verfügung zu stellen sind und daher mit Bail-in und Bail-out überhaupt nichts zu tun haben. Sie wären auch im Insolvenzfall zu 100 Prozent den Gläubigern zur Verfügung zu stellen, nämlich die Recovery der HETA. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)
Ein weiterer Punkt, der bei all diesen Fragen, die dann auch mit der Auer-von-Welsbach-Geschichte zusammenhängen, zu nennen ist, ist natürlich die Forderung, die immer kommt: Das soll jemand anderer zahlen!
Nehmen Sie jetzt das Prozedere bei den italienischen Banken. Die italienische Regierung hat mit diesem Bail-in so ein Problem, weil die Frage ist: Auf wen greift sie zu? – Auf die Sparguthaben und auf die privaten Besitzer von Staatsanleihen! Ob Sie das dann wollen, ist eine zweite Frage. Wenn man sich dann noch die Gesetze anschaut, die darauf abzielen, dass es einen Anlegerschutz in dem Sinne gibt, dass wir für die Sparguthaben garantieren, dann entsteht ein gigantischer Schaden, wenn man dort zugreift. Das heißt, wir müssen immer schauen, wo man überhaupt zugreifen kann, ohne dass der Schaden entsprechend groß wird.
Eine kurze Vorbemerkung noch, bevor ich auf die Auer-von-Welsbach-Geschichte eingehe: Frau Bundesrätin Reiter, ganz verstehe ich Sie jetzt nicht, denn dort, wo es um Country-by-Country-Reporting geht, sind Sie vehement für die Öffentlichkeit, und dort, wo es um die Veröffentlichung von solchen Verfahren geht, sagen Sie: Dafür sind wir nicht, und deshalb stimmen wir nicht zu! Die Frage ist immer, welchen Schutzrahmen man hat und welchen nicht, und das ist in Österreich … (Bundesminister Brandstetter betritt den Sitzungssaal.) – Willkommen, Herr Justizminister! (Bundesminister Brandstetter: Danke!) Das muss ich sagen, denn ich muss mich gleich auf ihn beziehen.
Wir haben natürlich in vielen Verfahren, und insbesondere in solchen, die gerade aktuell sind, die Situation, dass die Namen derjenigen, die beschuldigt sind, öffentlich gemacht werden, auch wenn sie am Schluss unschuldig sind. Ich gestehe Ihnen zu, dass das problematisch für den weiteren Fortgang der eigenen Entwicklung, Karriere und des Berufs ist. Das ist aber nicht zu vermeiden, das sage ich gleich dazu. Das ist immer wieder der Fall.
Nun kurz noch zu der Auer-von-Welsbach-Geschichte: Ja, ich sage Ihnen, ich habe damit auch keine Freude, um es einmal sehr einfach zu sagen, aber ich möchte kurz erklären, warum diese Lösung offensichtlich besser ist als die, die sonst kommen könnte. Ich möchte auch sagen, ich hatte keine Freude damit, dass das als Abänderungsantrag im Nationalrat eingebracht wurde, denn ich darf darauf hinweisen, dass der Ministerrat den Beschluss für diese Anlegerentschädigung bereits am 14. Juni gefasst hat. Der Finanzausschuss des Nationalrates tagte am 30. Juni, war aber nicht bereit, das zu behandeln.
Sie wissen, die Tagesordnung dieser Ausschüsse wird gemeinsam festgelegt. Es war nicht möglich, das als Tagesordnungspunkt dort zu behandeln, daher wurde es dann als Abänderungsantrag eingebracht; es war die letzte Möglichkeit, das am 6. Juli im Plenum zu machen. Ich hätte mir gewünscht, dass man das im Finanzausschuss behandelt und dort auch entsprechend analysiert.
Wo ist nun das Risiko, das mit diesem Auer-von-Welsbach-Verfahren im Zusammenhang steht? – Würde das gesamte Risiko schlagend werden, wären es etwa 350 Millionen €. Wir versuchen nun mit diesem Abänderungsantrag, das auf circa 148 Millionen € zu minimieren. Es ist zu erwarten – Sie haben das schon erwähnt –, dass diese Anlegerschutzbestimmung bis zu 20 000 € in Kraft ist. Wenn das nicht der Fall ist, erwarten wir im Herbst dieses Jahres etwa 8 000 Staatshaftungsklagen beim Verfas-
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