BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 105

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sungsgerichtshof, 8 000 Klagen gegen die Republik, die möglicherweise dann so aus­fallen, dass der Schaden zur Gänze zu tragen ist.

Nun sage ich das auch in Anwesenheit meines Freundes, des Justizministers … (Bun­desminister Brandstetter: Die Gebühren …!) – Also er hätte gerne die Gebühren, und ich hätte gerne das Problem nicht. (Heiterkeit.) Trotzdem möchte ich aber sagen, wir ha­ben da ein ernsthaftes Problem mit der Rechtsprechung des OGH, denn entgegen al­len europäischen Regeln, auch entgegen der Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen hat der OGH in diesem Verfahren mehrfach entschieden, die Anlegerent­schädigung zur Abdeckung des wirtschaftlichen Risikos heranzuziehen.

Das ist der Grund dafür, dass wir das machen: weil der OGH so entschieden hat. Es ist völlig untypisch, dass so entschieden wurde, aber es ist so entschieden worden. Nor­malerweise versichert ja die Anlegerentschädigung ausschließlich das Risiko auf Be­trugshandlungen und Unterschlagungen. In diesem Fall hat man auch das wirtschaftli­che Risiko herangezogen.

Wir werden daher ergänzend zu diesem jetzt vorliegenden Antrag, dieser Anlegerent­schädigung, einen Gesetzentwurf vorlegen, wodurch nach dem deutschen Anlegerent­schädigungsgesetz die EU-Rechtskonformität hergestellt wird und solche Entscheidun­gen nicht mehr möglich sein werden. Diese Klarstellung ist auch durch einen Entschlie­ßungsantrag im Nationalrat, der ergänzend zu diesem Abänderungsantrag eingebracht wurde, vorgenommen worden, und wir werden das bereits im Rahmen der nächsten No­velle im Herbst vorlegen.

Da Sie gefragt haben: Wie schaut es denn mit der Abdeckung des Risikos durch die Wertpapierfirmen aus? – In diesem Fonds der Wertpapierfirmen sind derzeit 66 öster­reichische Wertpapierfirmen tätig. Das Volumen, das dort an Haftungsrücklagen da ist, liegt bei etwa 4,7 Millionen €. Es ist so, dass Sie auch den Markt angesprochen haben, und das ist richtig: Würde dieser gemeinschaftliche Haftungsfonds insolvent werden – und es ist der Fall, dass er insolvent wird –, dann würden alle 66 in Österreich tätigen Wertpapierfirmen sofort ihre Konzession verlieren und könnten sozusagen am Markt auch nicht mehr teilnehmen.

Sie haben durchaus vom Kapitalmarkt gesprochen: Natürlich ist der Schaden dann enorm, auch was die Reputation anlangt. Daher haben wir uns entschlossen, diesen Antrag einzubringen. Wie gesagt, noch einmal: Mir wäre es lieber gewesen, wir hätten ihn entsprechend in den Ausschüssen, auch im Finanzausschuss, behandelt und nicht als Abänderungsantrag in der Nationalratssitzung eingebracht. Sie hatten ein bisschen länger Zeit, das zu studieren. Manche der Abgeordneten im Nationalrat waren da ziem­lich unter Zeitdruck. Ich habe das nicht verstanden, aber es ist so passiert.

Da wir bereits im Herbst die Klagen erwarten und die Finanzprokuratur uns daher drin­gend dazu geraten hat, diese Anlegerentschädigung zu überlegen, war es die einzige Möglichkeit, diesen Antrag vor der Sommerpause, also am 6. Juli, im Nationalrat einzu­bringen. Alles andere hätte dann im Herbst erfolgen müssen, bis dahin wären aber die Klagen möglicherweise schon da gewesen. Das wollten wir verhindern, und daher ist dieser Antrag eingebracht worden.

Ich habe auch im Finanzausschuss darauf hingewiesen, dass es eigentlich nicht vor­kommen sollte, dass von einer der beiden Parteien Ministerratsbeschlüsse auf der Ta­gesordnung des Finanzausschusses verhindert werden. Das ist, glaube ich, wenn man vom neuen Stil spricht, keine elegante Vorgangsweise. Ich habe auch darum gebeten, dass in Zukunft Ministerratsbeschlüsse auf die Tagesordnungen der Ausschüsse ge­setzt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.07

15.07.29

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

 


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