Diese EU-Vorgaben sind zu begrüßen, da sie die Transparenz der Aktivitäten einzelner Finanzmarktteilnehmer sowie das Ausmaß des Anlegerschutzes tendenziell erhöhen. Es bleibt aber die grundsätzliche Problematik, dass es notwendig wäre, auch das Schattenbankwesen einer effektiven Regulierung zu unterwerfen, indem man auf einen funktionalen Regulierungsansatz abstellt. Das heißt also, gleiche Aktivitäten, etwa anhand der Funktionen, Liquiditätsfristen, Risikotransformationen, müssten gleich reguliert werden, um eben eine Regulierungsarbitrage zu vermeiden.
Kritisch sehen wir auch, dass § 6 des SFT-Vollzugsgesetzes die Veröffentlichung der Namen von jenen natürlichen oder juristischen Personen vorsieht, gegen die die FMA Maßnahmen beziehungsweise Sanktionen verhängt hat. Wir glauben, dass das erst nach Rechtskraft der Maßnahme beziehungsweise Sanktion sowie gegebenenfalls nach verlorener Revision erfolgen soll, um da irreparablen Schaden an Reputation beziehungsweise am weiteren beruflichen Fortkommen hintanzuhalten. Die jetzt vorgeschlagene Ergänzungspflicht der FMA erscheint uns nicht wirklich dazu geeignet, unbilligen Reputationsschaden abzuwenden.
Aus diesen von mir genannten Gründen werden wir hier nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.57
Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.
14.57
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wesentliche Ziel – es wurde ja schon sehr viel darüber geredet – dieser Änderung in den vorliegenden Gesetzen ist, stärker gegen den Missbrauch im Bereich der Finanzmärkte vorzugehen und damit mehr Sicherheit im Bereich der Finanzmärkte zu schaffen.
Zwei Dinge sind wesentlich: einerseits das EU-weite Vorgehen, also durch Straferhöhungen gemeinsam gegen den Marktmissbrauch vorzugehen; andererseits der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen möglichen Marktmissbrauchsvorgang melden. Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen wird diesen Anliegen Rechnung getragen.
Niemand kennt Firmen besser als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allerdings gibt es keine Meldung, wenn man Angst um den Arbeitsplatz hat. Durch diese Änderungen ist der Melder, der Whistleblower, bessergestellt. Da wir wissen, dass heute mit moderner Technik sehr viel geschehen kann, braucht man da auch Maßnahmen, um entsprechende Meldungen zu bekommen.
Die Erhöhung des Strafausmaßes für diejenigen, die Marktmanipulationen betreiben, ist ein wesentlicher Schritt, um zum Beispiel Insidergeschäfte tatsächlich stärker zu unterbinden.
All das ist eine große Herausforderung, und dieser Herausforderung stellen wir uns. Es sind grundsätzlich gute Gesetze, und wir werden diesen Beschlüssen gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.59
Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet hat sich unser Herr Finanzminister. – Bitte, Herr Bundesminister Dr. Schelling.
15.00
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Nur noch ein paar kurze Bemerkungen: Erstens, wir setzen da EU-Richtlinien um. Ich glaube, dass die Umsetzung entsprechend gut gelungen ist.
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