BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 102

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.51.08

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ja, mit diesem Gesetzesvorhaben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Wirksamwerden der Marktmissbrauchsverordnung ge­schaffen, die Marktmissbrauchsrichtlinie sowie die Durchführungsrichtlinie bezüglich der Marktmissbrauchsverordnung umgesetzt. Marktmissbrauch sind in diesem Kontext Kursmanipulation, Insiderhandel, Verstöße gegen Publizitätsverpflichtungen und so wei­ter, im Börsegesetz geregelt.

Die Finanzmarktaufsicht ist die zuständige Verwaltungsbehörde. Es geht um ihre Be­fugnisse und die Etablierung eines Whistleblower-Verfahrens durch die FMA, außer­dem um ein Strafregime bei Verstößen gegen die vorliegenden Vorgaben. Die Strafbe­stimmungen sind streng und liegen teilweise über den EU-Vorgaben, da hat es also auch ein Gold Plating gegeben. Lux-Leaks hat ja den Umgang mit der Whistleblower-Thematik in die Kritik gebracht, da hat es erst im Frühling das Gerichtsverfahren ge­geben.

Die europäischen Grünen haben einen Gesetzentwurf präsentiert, der darauf abzielt, einen gemeinsamen Mindeststandard in der EU zu schaffen, um die Situation für Whistleblower zu verbessern, zum Beispiel eben durch einen Schutz bei Meldungen über Verstöße gegen das öffentliche Interesse. Es sollten die Meldekanäle ausgebaut werden – neben internen Stellen und Behörden auch Parlamentarier, Gewerkschaften und so weiter –, und es sollte eben einen weitgehenden Schutz von Whistleblowern ge­gen strafrechtliche Verfolgung geben.

Das vorliegende Gesetz bleibt hier in einigen Punkten hinter unseren Erwartungen zu­rück, weswegen wir nicht zustimmen – man kann es halb voll oder halb leer sehen.

Es gibt aber noch einen weiteren Ablehnungsgrund für uns, und das war ein Antrag, der im Plenum des Nationalrates eingebracht wurde, zu Art. 2, Änderung des Wertpa­pieraufsichtsgesetzes 2007, Z 5; da wird eben in § 103 nach Z 8a eine Z 8b hinzuge­fügt – keine Angst, ich werde es nicht vorlesen, auch wenn ich es mithabe –, mit folgen­dem Inhalt: Es geht um 150 Millionen €, und mit diesen 150 Millionen € wird – mein Kol­lege Kogler hat es so genannt – „eine Pleite von semikriminellen Jungs“ abgedeckt: Auer von Welsbach.

Es ist schon richtig, es geht um Anlegerschutz; aber beim Anlegerschutz, meine ich, könnte man das mit 20 000 € machen, die abzudecken sind. Und es stellt sich schon die Frage, ob da wirklich jeder geschützt werden muss, der Versprechungen glaubt. Das lasse ich offen, aber darüber hinaus gibt es doch einen Fonds, der für solche Haftun­gen zuständig ist und der sinnvollerweise aus der Branche heraus dotiert werden soll­te. Allein die Dotierungsvorschriften dafür sind so minimal, dass dieser Fonds leer ist, also selbst in der Pleite ist.

Natürlich geht es auch um den Finanzplatz, aber deswegen jetzt schnell einmal ohne Diskussion über Refinanzierung, darüber, wer diese Einleger, diese Gläubiger sind, 150 Millionen € in dieser Form hinüberzuschieben – nicht mit uns!

Der nächste Tagesordnungspunkt dient ebenfalls der Umsetzung von EU-Vorgaben, und zwar solchen, die die Transparenz von Wertpapiergeschäften im Schattenbanksektor erhöhen sollen. Also Licht auf die Schattenbanken! Das sind bankähnliche Kreditver­mittler und so weiter, die aber nicht der Bankenregulierung unterliegen. Dazu gibt es EU-Vorgaben für unionsweite Regelungen. Da müssen Wertpapierfinanzierungsge­schäfte an ein Transaktionsregister gemeldet werden. Investmentfonds müssen regel­mäßig über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und die Verwendung von Gesamtrendite­swaps berichten. Für die Wiederverwendung von Sicherheiten werden Mindeststandards festgelegt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite