BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 112

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Das war natürlich sehr mühsam, und das wollten wir mit dieser Regelung, mit dem Kontenregister, entsprechend vereinfachen. Nur darum geht es, das ist inhaltlich keine zusätzliche Kompetenz der Ermittlungsbehörde, es ist eine verwaltungstechnische Ver­einfachung, mehr ist es nicht.

Und um jetzt auf Ihre Frage, die Sie aufgeworfen haben, zurückzukommen, Herr Bun­desrat Werner: Wir waren mit unseren Gesetzen sehr schnell, schneller als, ich sage jetzt einmal, die Finanzwirtschaft, ich will jetzt nicht sagen, das Bundesministerium für Finanzen. Aber die schaffen das nicht so schnell, wie wir mit den Gesetzen schon fertig waren, sodass wir jetzt noch ein bisschen eine Verzögerung hätten. Darauf muss man Rücksicht nehmen, das ist so. Also, die zwei Monate werden auch kein wirkliches Pro­blem sein. So gesehen, glaube ich, wird sich dann alles einigermaßen in Wohlgefallen auflösen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Schererbauer.)

15.29

15.29.18

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.29.409. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Me­morial“ (Gedenkstättengesetz – GStG) (1150 d.B. und 1228 d.B. sowie 9612/BR d.B. und 9619/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Ich bitte um den Bericht.

 


15.29.52

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Er­richtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“ (Ge­denkstättengesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Ju­li 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte, Frau Bun­desrätin.

 


15.30.39

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Wertes Präsidium! Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt wird es ein biss­chen komplizierter als bei den anderen, denen wir zugestimmt haben.

Vorweg möchte ich jedoch festhalten, dass die Grünen jede organisatorische Auslage­rung aller Agenden, die die KZ-Gedenkstätte Mauthausen und ihre Außenlager betref-


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