BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 113

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fen, grundsätzlich begrüßen – genauso, wie wir jede Initiative, jedes Projekt begrüßen, das der Erinnerungskultur dient und die Gedenkstätten stärkt.

Wir wissen, dass zwischen 1938 und 1945 etwa 190 000 Menschen aus 40 Nationen in den Lagern Mauthausen und Gusen oder in einem der vielen Außenlager inhaftiert waren und dass mindestens 90 000 Personen dort getötet worden sind. Ich glaube, für uns alle sollte klar und unbestritten sein, dass dadurch bis heute große Verantwortung gegeben ist.

Aber das nunmehr Vorliegende, also diese anvisierte Organisationsreform einer Bun­desanstalt, die in direkter Abhängigkeit vom Innenministerium bleibt, ist aus unserer Sicht in mehrfacher Hinsicht kritisch zu sehen.

So ist es auf der einen Seite zu begrüßen, dass sich der Bund zur dauerhaften Finan­zierung der Gedenkstätten bekennt, allerdings fehlen im Gesetzentwurf die konkreten Angaben, wie diese nachhaltige Finanzierung auszusehen hat.

Und nein, die Wirkungsziele – weil das im Ausschuss kurz Thema war – sagen nichts darüber aus, denn bekanntlich sind sie nicht bindend. Da bereits die gegenwärtige Fi­nanzierung unzureichend ist, besteht aus unserer Sicht die große Gefahr, dass der der­zeitige Zustand einer chronischen Unterfinanzierung dieser zentralen Gedenkstätte in Ös­terreich fortgeschrieben wird.

Weiters war auch im Entwurf im März 2015 noch von einer Valorisierung die Rede. Diese Konkretisierung fiel dann leider weg.

Das Gesetz sieht weiters eine erlösorientierte Finanzierung vor, zum Beispiel über Ein­nahmen bei Vermittlungsprogrammen oder durch Vorträge. Zudem ist auch die Einwer­bung von Drittmitteln geplant.

Aber es ist nicht sichergestellt und nirgendwo konkretisiert, dass diese eingeworbenen Drittmittel nicht auch für die Infrastruktur verwendet werden könnten. Für uns ist klar: Der Bund hat in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzierung dieser Ge­denkstätte auch ohne Einnahmen – und das betrifft insbesondere die Vermittlungsar­beit – gewährleistet sein muss.

Wieso ich das betone? – Im letzten Gesetzentwurf war noch die Rede davon, dass der Bund im Falle fehlender Finanzierung oder fehlender Mittel zusätzliche Beiträge zur Ver­fügung stellen würde oder zumindest zu leisten hat. Das wurde jetzt zu einer Kann-Be­stimmung und ist nicht mehr als eine gute Absichtserklärung.

Zum Kuratorium ein paar Worte: Dieses soll aus 16 Mitgliedern bestehen und hat in erster Linie die Aufgabe der wirtschaftlichen Aufsicht und der Bestellung der Beiräte. Die Mitglieder des Kuratoriums – und das ist nicht unwesentlich – werden vom BMI be­stellt.

Was heißt das? – Diese Besetzung schreibt mehr oder weniger eine ministerielle Do­minanz fort. Und dass den Vorsitzenden der Beiräte kein Stimmrecht zukommt, ist aus unserer Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar. Wir Grüne konnten immerhin hineinre­klamieren, dass dieser Beirat international besetzt wird. Aber was für uns nicht klar ist, ist eben nicht nur das fehlende Stimmrecht, die fehlende Entscheidungskompetenz die­ses Beirates, sondern dass hier zum Beispiel alle vier Sozialpartner, Industriellenver­einigung oder die GÖD vertreten sind, der internationale Standard, dass der Beirat wirk­lich auch Kompetenzen hat, aber nicht gegeben ist.

Zusammengefasst kann man sagen: Die Zielsetzungen der Auslagerung werden in den Erläuterungen – vielleicht zur Erinnerung, da ich hier die Erstrednerin bin – folgender­maßen definiert – Zitat –: Es „soll eine effiziente, inhaltlich autonome, unbürokratische und“ – Betonung – „international vergleichbare Einrichtung etabliert werden, die weiter­hin unter wirtschaftlicher und auch parlamentarischer Kontrolle des Bundes geführt wird.“

 


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