BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 114

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Fakt ist aber: Die bisherige Abhängigkeitsstruktur der Gedenkstätte wird erhalten blei­ben, was das BMI anlangt, und ob diese Drittmittel – wie schon erwähnt – nicht eher der Einsparung dienen, das wird sich natürlich erst zeigen.

Für uns schafft jedenfalls diese vorgesehene Konstruktion eher intransparente Struk­turen, zementiert Abhängigkeiten. Und um das auf einen Satz herunterzubrechen: Es gibt zu wenige finanzielle Mittel, dafür zu großen Einfluss des Ministeriums.

Zum Schluss noch eine persönliche politische Anmerkung meinerseits: Ich war wäh­rend dieses ganzen Werdungsprozesses in Kontakt mit der polnischen Community, und diese hat sich wenig überraschend natürlich auch eingehend mit dem Thema be­schäftigt.

Und für diese Community, aber allen voran für den polnischen Klub Mauthausen-Gu­sen, der von ehemaligen Gusen-Häftlingen beziehungsweise deren Nachfahren betrie­ben wird, war es ganz wichtig, dass die Bedeutung von Gusen auch im Namen hervor­gehoben wird. Das ist nicht geschehen.

Nicht umsonst trägt zum Beispiel die Gedenkstätte in Polen Auschwitz-Birkenau genau diesen Doppelnamen, weil neben dem Stammlager auch das Vernichtungslager wich­tig zu berücksichtigen war.

Alles in allem: Einiges wurde hier auf neue Beine gestellt. Ob diese Beine diese große Verantwortung tragen können, wird sich erst zeigen. Wir glauben nicht, dass dieses Ab­hängigkeitskonstrukt, das da kreiert wurde, zu großen Verbesserungen führen wird.

Dass dieser internationale Beirat, den ich vorhin erwähnt habe, keine Entscheidungs­kompetenz hat, tut fast schon weh. Und auch die internationale Ausrichtung im Ver­gleich zu anderen großen Gedenkstätten in Europa wird hier wenig sichtbar.

Das sage ich deshalb, weil es für mich schon – da ich eben die Debatte auch in Polen sehr gut kenne – ein bisschen eine österreichische Lösung geworden ist. Das heißt, es ist ein bisschen anders, aber es ist noch viel vom Alten übrig geblieben. Wir hätten uns gewünscht, dass hier wirklich etwas entsteht, was nicht in dieser Abhängigkeitsstruktur bleibt, sondern ausfinanziert wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.38


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ham­merl. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.38.45

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Das Bundesgesetz über die Errich­tung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen“ ist ein gutes Gesetz, möchte ich gleich am Anfang feststellen.

Meine Damen und Herren! Niemals darf vergessen und übersehen werden, wozu ne­gative Kräfte des Menschen fähig sind, damit sich nicht wiederhole, was geschehen ist, schreibt die Historikerin Waltraud Häupl in der Gedenkdokumentation für die NS-Eu­thanasie-Opfer mit dem Titel „Spuren zu den ermordeten Kindern und Jugendlichen in Hartheim und in Niedernhart“.

Wichtig sind, meine Damen und Herren, das Ankämpfen gegen das Vergessen und der Einsatz für den Aufbau einer Gesellschaft, die im Wachhalten der Erinnerung am Auf­bau einer Gesellschaft der Achtung der Menschenrechte mitwirkt. Das sind auch die Ziele der Gedenkstätte Mauthausen.

Um gegen das Vergessen anzukämpfen, braucht es auch Gedenkstätten wie jene mit dem vorliegenden Bundesgesetz zu errichtende Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Maut­hausen/Mauthausen Memorial“.

 


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