Als erste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte, Frau Bundesrätin.
16.07
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Wertes Präsidium! Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Womöglich wenig überraschend, auch hier vertreten wir eine Minderheitenmeinung beziehungsweise sind wir kritischer als die Koalition. Was nämlich für manche nach Prävention klingt, kann unserer Meinung nach unter Umständen zu Repression führen.
Im Wesentlichen sind in dieser Novelle zwei Regelungsbereiche enthalten, und zwar soll die bisher im Bereich von Fußball-Hooligans bestehende Möglichkeit von Gefährderansprachen und Meldeverpflichtungen auf die Bereiche häusliche Gewalt, Extremismus sowie Gewalt- und Sexualstraftaten übertragen werden. Die betroffenen Personen sollen zu entsprechenden Belehrungen, wie es heißt, über rechtskonformes Verhalten und mögliche Konsequenzen zur Polizei vorgeladen werden können. Das kann auch wiederholt werden.
Wieso kritisieren wir das? – Erstens: Bei den Hooligans war der eigentliche Hauptzweck dieser Maßnahmen das Fernhalten dieser Hooligans von bestimmten Risikospielen. Bei den anderen Gruppen, die ich jetzt gerade aufgezählt habe, sind derartige Risikoereignisse grundsätzlich nicht gegeben. Diese Belehrung, die ich ebenfalls erwähnt habe, soll durch die Polizei erfolgen. Wir fragen uns, wie es mit entsprechenden Kapazitäten zum einen, zum anderen aber auch mit der Qualifikation der Polizei, was diese Belehrungen anbelangt, aussehen wird oder aussieht.
Des Weiteren werden auch rechtsstaatliche Prinzipien berührt, da bereits vor einer Verurteilung derartige Sanktionen gesetzt werden und das Nichterscheinen oder auch Stören bei einer Vorladung mit Verwaltungsstrafen geahndet wird oder geahndet werden kann. Wir halten das weiters für bedenklich, da nämlich die Kompetenzen der Polizei, was das Vorgehen gegen – unter Anführungszeichen – „unerwünschte Personen beziehungsweise Verhaltensweisen“ betrifft, mit dieser Novellierung deutlich gestärkt werden. Das heißt, der Verwaltungsstrafbestand der Störung der öffentlichen Ordnung wird rückgeführt auf die Erregung öffentlichen Ärgernisses, ergänzt um ein Wegweisungsrecht.
Zweitens: Aggressives Verhalten gegenüber Polizisten kann vorbestraft werden, auch wenn dadurch keine Amtshandlung behindert wird. Dann weiter: Die jeweiligen Strafen werden von 350 € auf 500 € erhöht, und bereits außerhalb von Schutzzonen und Sicherheitsbereichen, beispielsweise bei Sportveranstaltungen, kann das Betreten derselben einzelnen Personen präventiv verboten werden.
Neu ist auch die Möglichkeit, die Daten von Personen, von denen verfassungsgefährdende und andere Angriffe befürchtet werden, im EKIS, im Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem, zu speichern.
Diese ausufernde – so nenne ich es jetzt einmal – Definition der verfassungsgefährdenden Angriffe schwappt somit unserer Meinung nach direkt in die Hauptpolizeidatenbank über, auf die, wie wir wissen, sehr viele Beamte in Österreich Zugriff haben. Auswirkungen der präventiven Überwachung durch den Staatsschutz werden so, wie ich vorher schon erwähnt habe, nicht notwendigerweise ausgeweitet.
Das schafft auch die Möglichkeit, und ich glaube, das ist auch ein wichtiger Punkt, dass zum Beispiel Randgruppen, aber zum Beispiel auch Personen, die gewisse Amtshandlungen zwar nicht stören, aber etwa beobachten oder filmen, als störend empfunden, vom öffentlichen Raum verdrängt und somit auch mit Strafen belegt werden könnten.
Wenn Sie jetzt sagen würden, Nein, das ist grundsätzlich nicht geplant, wir wollen jetzt nicht alle wegschicken, die bei einer Amtshandlung beispielsweise etwas aufnehmen,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite