BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 121

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antwortung als Bundesminister machen. Ähnlich ist es natürlich auch da. Und verges­sen Sie nicht, wenn Sie ein anderes Konstrukt wählen würden, dann haben Sie eine zusätzliche Institution. Das führt natürlich auch, wenn man so will – ich meine das jetzt nicht negativ –, zu mehr Bürokratie, und es ist für den Bund letztlich auch schwieriger, diese Verantwortung unmittelbar wahrzunehmen.

Es kommt noch etwas dazu, Sie haben gesagt, diese Lösung sei nicht transparent ge­nug: Das sehe ich auch nicht so, denn wann immer der Bund irgendwo die Verantwor­tung trägt, und hier tun wir es auch gerne, wann immer ein Bundesminister die Verant­wortung hat, dann haben Sie alle Möglichkeiten – und das ist gut so –, mit parlamen­tarischen Anfragen bis ins Detail für Transparenz und Kontrolle zu sorgen. Bei ausgela­gerten Gesellschaften ist das schon schwieriger.

Wenn man alles überlegt, wirklich hin und her überlegt, dann muss ich ehrlich sagen, auch aufgrund meiner Erfahrung bei vergleichbaren Fragestellungen, das ist wirklich ei­ne gute Lösung und es gibt keinen Grund, dieser Lösung nicht zuzustimmen.

Ich freue mich darüber, dass dieses Gesetz 70 Jahre nachdem das frühere KZ Maut­hausen in die Verantwortung der Republik Österreich übergeben wurde, zustande kommt. Ich glaube, das, was bisher dort geschehen ist, war wirklich eindrucksvoll, notwendig, wichtig und wirklich hervorragend. Ich denke, mit dieser Gesetzesgrundlage wird dort in diesem Sinne noch mehr getan werden können, letztlich in unser aller Interesse. Das ist ein gutes österreichisches Gesetz, glauben Sie mir! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

16.05


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.06.0110. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das EU‑Polizeikooperationsgesetz und das Waf­fengebrauchsgesetz 1969 geändert werden (Präventions-Novelle 2016) (1151 d.B. und 1229 d.B. sowie 9620/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hammerl. Ich bitte um den Bericht.

 


16.06.13

Berichterstatter Gregor Hammerl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das EU-Polizeikooperationsge­setz und das Waffengebrauchsgesetz 1969 geändert werden (Präventions-Novelle 2016).

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Ju­li 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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