BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 123

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dann kann ich darauf verweisen, dass mit dieser Ausweitung der Kompetenzen eben das, was als strafbar eingestuft worden ist, insofern ausgeweitet worden ist, als es bis jetzt hieß, besonders rücksichtslos wird beispielsweise bei einer Amtshandlung gestört. Mittlerweile reicht es aber, wenn es ein aggressives Verhalten ist. Da stellt sich natür­lich schon die Frage, wann aggressives Verhalten beginnt, wann es endet und wer ei­gentlich darüber urteilt, was aggressives Verhalten sein könnte.

Das heißt, in Zukunft reicht es, ein Ärgernis hervorzurufen. Und das ist eben genau die­ser kritische Punkt, glaube ich, den ich nochmals wiederholen kann, dass jemand weg­gewiesen werden kann, auch wenn er oder sie die Amtshandlung nicht stört, aber bei­spielsweise durch aggressives Verhalten auffällt.

Alles in allem ist das für uns aufgrund der erwähnten Punkte jetzt weniger etwas, das mit präventiven Maßnahmen zu tun hat, sondern etwas – ich wiederhole das bewusst noch einmal –, das unter Umständen zu Repression führen kann. Deshalb, glaube ich, werden Sie verstehen, dass gerade die Grünen dem nicht zustimmen können. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

16.13


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Schödinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.13.21

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen vor den Bildschirmen! Schade, dass heute ein Tag ist, an dem wir den Grünen nichts recht machen können, aber das wird sich sicher wieder ändern. (Bundesrat Stögmül­ler: Nein! Nein! Nein! – Bundesrätin Dziedzic: Nein, das waren gerade mal zwei Punkte!)

Ich möchte nur kurz anmerken, das aggressive Verhalten ist relativ leicht zu erkennen, weil der Beamte beim aggressiven Verhalten zuerst verpflichtet ist, die Person abzu­mahnen. Das heißt, er schreitet nicht gleich ein, sondern er mahnt zuerst ab. Und wenn diese Abmahnung einmal ausgesprochen ist, dann sollte das Visavis wissen, jetzt ist Schluss mit lustig und jetzt wird die Amtshandlung ernsthaft fortgesetzt.

Deswegen glaube ich, dass sehr wohl klar und deutlich ist, was aggressives Verhalten im Sinne des amtshandelnden Kollegen bedeutet. Ich weiß, dass unsere Kollegen dies­bezüglich sehr tolerant sind und es auch verstehen, wenn hier nicht alles so läuft, wie sie sich das wünschen. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei diesem Gesetzesblock möchte ich nur einige Punkte herausgreifen, da ich glaube, dass wir nicht in jedes Detail eingehen müssen. Aber eines ist mir schon wichtig, denn es wurde unter anderem auch der Schutz für Minderjährige erweitert, indem das Betre­tungsverbot von der Wohnung auch auf Schulen und sonstige Betreuungseinrichtun­gen erweitert wurde.

Weiters ist es uns auch wichtig, die Gefährderansprache als Instrument zur Deradika­lisierung einzusetzen; das geht bis zu einer bescheidmäßigen Verpflichtung zum Er­scheinen auf einer Dienststelle. Jetzt werden natürlich einige sagen: Na ja, was ist das schon? Aber wir haben, was das betrifft, doch schon die eine oder andere Erfahrung sammeln können; im Umgang mit Fußball-Hooligans hat das sehr gut gewirkt. Ich glau­be auch, dass die Erhöhung der Mittel für die Behörde gerade so weit ausreichend sein soll, bis sie wirkt. Und ich glaube, dass das bereits ein Schritt ist, der dementsprechend wirken wird und mit dem wir uns bei den Radikalisierten zumindest einmal Gehör ver­schaffen könnten.

Ein weiterer Punkt ist für mich besonders wichtig, nämlich das Mitnahmeverbot von Waffen in alle Gebäude der Dienststellen des BMI. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzu-


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