neuen Befugnisse zur Verhinderung von radikalen und extremistisch motivierten Straftaten erläutert. Auch auf die neuen Maßnahmen zur Gefährderansprache betreffend den Schutz vor Gewalt ebenso wie auf den sprengelüberschreitenden Einsatz und die damit zusammenhängende Speicherung von Daten wurde hingewiesen.
Was mich an diesem Gesetz besonders freut – und darum stimme ich so gerne dieser Präventions-Novelle zu –, ist der Umstand, dass da mit dem neu geschaffenen § 15a ein wirklich proaktiver Schutz für unsere Polizistinnen und Polizisten nicht nur in den Amtsgebäuden des BMI, sondern eigentlich in allen Polizeidienststellen geschaffen wurde, indem einfach festgeschrieben wurde, dass Waffenträgern das Tragen dieser Waffen in Amtsgebäuden, nämlich in Dienststellen des BMI, grundsätzlich zu untersagen ist beziehungsweise die Möglichkeit dafür besteht.
Gerade in der jüngsten Vergangenheit erleben wir Zeiten, in denen mit oft maßloser und brutaler Gewalt gegenüber Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen vorgegangen wird, in denen wir erst einen höchst dramatischen und tragischen Vorfall bei der Wiener Polizei erleben mussten. Ich denke, dass diese unmittelbaren, exzessiven und direkt gegen die Polizei gerichteten Angriffe passieren, weil sie sich nicht im Zuge aufbauender Gewalt ergeben, sondern weil damit gezielt Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten zur Anwendung gebracht werden soll, weil sie eben diesen Beruf ausüben. Sie müssen sich in der Ausübung dieses Berufes auch mit einem Gegenüber konfrontieren, dem sie sich vielleicht in privater Hinsicht nicht stellen würden, aber weil es ihr Job ist und sie diesen ausüben, machen sie es eben. Ich denke, aus diesem Grund ist es ein besonderes Anliegen – nicht nur meiner Fraktion, sondern ich erkenne es auch bei der Bundesregierung –, dass man da endlich auf aktive Maßnahmen setzt, um diesen Schutz auch künftig besser zu gestalten.
So bin ich eigentlich nicht zuletzt aufgrund der tragischen Ereignisse in der jüngsten Vergangenheit gegenüber der Polizei doch ein bisschen – ich will gar nicht sagen überrascht – irritiert, dass die Grünen einmal mehr hier nicht nur ihre allgemeine Ablehnung gegenüber der Polizei zum Ausdruck bringen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist ja nichts Neues!) Das wäre nichts Neues, aber wenn Sie, Frau Kollegin Dziedzic, der Polizei und auch den Sicherheitsbehörden hier indirekt unterstellen, dass sie möglicherweise gesetzliche Bestimmungen bewusst rechtswidrig zur Anwendung bringen werden (Bundesrätin Dziedzic: Das ist Ihre Interpretation!), dann, denke ich, ist das doch eine überschießende Argumentation. Bei aller Wertschätzung für unterschiedliche politische Haltungen, die man einnehmen kann, denke ich aber, dass das in keiner Weise inhaltlich gerechtfertigt ist und dass sich unsere Polizistinnen und Polizisten eine solche Unterstellung schon gar nicht verdient haben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)
Was mich auch irritiert hat, ist Ihre Pro-Hooligan-Haltung, die Sie hier zum Ausdruck gebracht haben, obwohl wir eigentlich alle der Meinung waren, oder zumindest meine Fraktion der Meinung ist, dass das Verhalten dieser radikalen Fußballfans in einer normalen Gesellschaft nichts verloren hat. (Bundesrätin Dziedzic: Haben Sie mir überhaupt zugehört?!) Wenn Sie jetzt für diese Fangruppe oder diese Gruppe mit dieser Einstellung das Wort ergreifen, dann ist das auch eine Darstellung, die eigentlich nicht nur aufgrund der Ereignisse in der jüngsten Vergangenheit höchst irritierend ist.
In diesem Sinne sage ich allen Polizistinnen und Polizisten hier an dieser Stelle namens meiner Fraktion Dank und Anerkennung dafür, dass sie ihren Job pflichtbewusst und manchmal – wie wir es leider erfahren haben – auch bis zur letzten beruflichen Konsequenz ausüben. Ich hoffe, dass wir mit diesen Schutzmaßnahmen – Stichwort § 15a, der in diesem Gesetz verankert ist – zumindest einen Teil dazu beitragen können, dass wir diese direkte Konfrontation von PolizistInnen mit gewaltbereiten Tätern, die Waffengewalt proaktiv gegen Polizistinnen und Polizisten anwenden, einigermaßen eindämmen.
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