BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 127

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Daher stimme ich dieser Gesetzesnovelle gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.28


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


16.28.55

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Bun­desminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Ich möchte bei diesem Gesetz vor allem auf den frauenpolitischen Aspekt eingehen, weil dieses Gesetz eine Maßnahme für Gewaltschutz und auch für Gewalt­verhinderung mit sich bringt. Ich möchte vorweg erwähnen, dass ich jeder und jedem, die oder der Gewalt ausübt, die rote Karte zeige, denn Gewalt bedeutet einen Verstoß gegen die Menschenrechte und Gewalt ist strafbar. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin sehr froh, dass seit 1. Jänner 2016 – initiiert von der damaligen Bundesminis­terin Gabi Heinisch-Hosek – sexuelle Belästigung strafbar ist.

Es ist sicherlich absolut nicht romantisch, zu wissen, was jede Statistik belegt, nämlich dass fast jede fünfte Frau in ihrem Leben mit Gewalt zu tun hat. Und Gewalt, sexuelle Gewalt ist auf keinen Fall eine Privatsache der Frauen und überhaupt kein Kavaliers­delikt. Gewalt kann durch keine Tradition und auch durch überhaupt keinen anderen Grund akzeptabel werden. Dies gehört bestraft und muss geahndet werden.

Was bringt dieses Gesetz? – Wie schon gesagt, dieses Gesetz bringt einen Ausbau im Bereich des Gewaltschutzes und der Gewaltverhinderung. Es geht hier um eine Aus­weitung der Betretungsverbote. Künftig kann ein Betretungsverbot zugunsten unmündi­ger Personen über einen Ort, wie zum Beispiel Schule, Kindergarten oder andere Orte, erlassen werden, auch wenn kein Betretungsverbot über die Wohnung besteht. Bisher war das alles gekoppelt. Konkret heißt das, dass bis dato Frauen, die in Schutzeinrich­tungen oder zum Beispiel in Frauenhäusern gelebt haben, dieses Betretungsverbot praktisch nicht bekommen konnten, weil es immer an eine Wohnung gekoppelt worden ist.

Der zweite Punkt, der für mich auch sehr wichtig ist, ist, dass ein Fokus auf die Täter­arbeit gelegt wird, und zwar präventiv. Bei Fällen von sexueller Belästigung, etwa im öffentlichen Raum oder bei häuslicher Gewalt, wird der Täter beziehungsweise Gefähr­der zu einer Rechtsbelehrung bei der Exekutive verpflichtet. Bis jetzt war es so, dass es auf freiwilliger Basis war. Jetzt wird es zur Pflicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gewalt, sexuelle Gewalt ist im 21. Jahrhundert leider noch immer ein Tabuthema. Ich möchte wiederholen, dass heute unser neuer Herr Bundesratspräsident Courage zum Schwerpunkt gemacht hat: Schauen wir nicht weg! Schauen wir hin! Ich appelliere an unsere Courage, denn Gewalt heißt Verletzung von Menschenrechten. Und es wird dabei auch der österreichischen Rechtsordnung wider­sprochen.

Es wurde schon viel getan, das muss man sagen. Was Gewaltschutz betrifft, hat Ös­terreich eine internationale Vorreiterrolle. Ich möchte vielleicht das Erste und Zweite Ge­waltschutzgesetz erwähnen. Ich möchte das Anti-Stalking-Gesetz von 2006 erwähnen. Ich möchte noch einmal erwähnen, dass seit 2016 Gewalt, sexuelle Gewalt strafbar ist. Und gerade auch dieses Gesetz ist wieder eine weitere Maßnahme, um Gewaltschutz gesetzlich festzuschreiben.

Aber ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, den auch unser Herr Bundesratsprä­sident heute in der Früh genannt hat: In dem Fall sind Gesetze alleine zu wenig. Ich


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