tions-Novelle, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen und gar nicht erst entstehen zu lassen.
Auch für Polizeibeamte gilt diese Novelle, da sie ein Mehr an Sicherheit bringt. Da ist mir im Speziellen das Waffenmitnahmeverbot sehr wichtig – das haben wir schon gehört –, auch die möglichen Sicherheitskontrollen in den Amtsgebäuden des Bundesministeriums und seinen nachgeordneten Dienststellen.
Wenn ich mit einem hohen Grad an Mitgefühl des jungen Beamten, dem in Wien-Penzing vor der Billa-Filiale Anfang Juli kaltblütig in den Kopf geschossen wurde und der wenige Tage später aufgrund seiner Verletzungen verstarb, gedenke, so muss ich betonen, dass dieses Gesetz ein Mehr an Sicherheit auch für die Polizei bringen wird (Zwischenrufe bei den Grünen), obwohl man so etwas nie völlig verhindern kann.
Ein Mehr an Sicherheit bringt es auch für die Bevölkerung; die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Verhinderung von terroristischen, ideologischen und religiös motivierten Straftaten werden erweitert. Wichtige Argumente sind da, dass man vorausschauend und vorbeugend eingreifen kann, bevor eine Gefahr entsteht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung kann künftig einschlägig auffällig gewordene Personen – wir haben es heute schon gehört – zur sogenannten Gefährderansprache laden. Diese Person muss sich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Behörde melden. Tut sie das nicht, droht eine Verwaltungsstrafe. Man kann so, wie es sich im Bereich der Hooligans bei Sportgroßveranstaltungen gut bewährt hat, den Betroffenen auch über die Rechtsfolgen von derartigen Handlungen aufklären und ihn ebenso zu einem Unterstützungsangebot zur Deradikalisierung einladen. Weiters kann die Exekutive durch die Meldepflicht mit diesen Personen regelmäßig in Kontakt bleiben und einen möglichen Ortswechsel, eine Ortsveränderung zeitnah erkennen. Diese Novelle bringt also, wie ich es erwähnt habe, auch ein Mehr an Sicherheit für die Bevölkerung.
Die Exekutive erhält eine zusätzliche Erweiterung der Befugnisse, was die Verarbeitung von Daten betrifft. Sie kann nun mutmaßlich gefährdende Personen zur verdeckten Kontrolle ausschreiben.
Die Einziehung von Pässen und Ausweisen von Personen, die für terroristische Zwecke ins Ausland reisen oder etwa von einem Terrorcamp ins Heimatland zurückkehren wollen, ist leichter machbar. Dies fußt im Übrigen auf einer einstimmig beschlossenen UN-Resolution, welche unter dem Vorsitz von US-Präsidenten Obama zustande gekommen ist.
Auch ist es künftig erlaubt, aus Anlass der Anmeldung eines Fahrzeuges zu überprüfen, ob dieses Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Es sind also viele kleine Aspekte, viele kleine Themen, die ein Mehr an Sicherheit bringen und vor allem präventiv, vorausschauend und vorbeugend eingesetzt werden können. Ich für meinen Teil kann dieses Gesetz sehr gut unterstützen, es bringt ein Mehr an Sicherheit für die Exekutivbeamten und ein Mehr an Sicherheit für die Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.23
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Bundesrat.
16.23
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich wurde dieses Gesetz von meinen Vorrednern bereits ausgiebig erläutert. Es wurden die wesentlichen Dinge wie die
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