BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 125

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tions-Novelle, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen und gar nicht erst entstehen zu lassen.

Auch für Polizeibeamte gilt diese Novelle, da sie ein Mehr an Sicherheit bringt. Da ist mir im Speziellen das Waffenmitnahmeverbot sehr wichtig – das haben wir schon ge­hört –, auch die möglichen Sicherheitskontrollen in den Amtsgebäuden des Bundesmi­nisteriums und seinen nachgeordneten Dienststellen.

Wenn ich mit einem hohen Grad an Mitgefühl des jungen Beamten, dem in Wien-Pen­zing vor der Billa-Filiale Anfang Juli kaltblütig in den Kopf geschossen wurde und der wenige Tage später aufgrund seiner Verletzungen verstarb, gedenke, so muss ich be­tonen, dass dieses Gesetz ein Mehr an Sicherheit auch für die Polizei bringen wird (Zwi­schenrufe bei den Grünen), obwohl man so etwas nie völlig verhindern kann.

Ein Mehr an Sicherheit bringt es auch für die Bevölkerung; die Befugnisse der Sicher­heitsbehörden zur Verhinderung von terroristischen, ideologischen und religiös motivier­ten Straftaten werden erweitert. Wichtige Argumente sind da, dass man vorausschau­end und vorbeugend eingreifen kann, bevor eine Gefahr entsteht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung kann künftig ein­schlägig auffällig gewordene Personen – wir haben es heute schon gehört – zur so­genannten Gefährderansprache laden. Diese Person muss sich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Behörde melden. Tut sie das nicht, droht eine Verwaltungsstrafe. Man kann so, wie es sich im Bereich der Hooligans bei Sportgroßveranstaltungen gut be­währt hat, den Betroffenen auch über die Rechtsfolgen von derartigen Handlungen auf­klären und ihn ebenso zu einem Unterstützungsangebot zur Deradikalisierung einla­den. Weiters kann die Exekutive durch die Meldepflicht mit diesen Personen regelmä­ßig in Kontakt bleiben und einen möglichen Ortswechsel, eine Ortsveränderung zeitnah erkennen. Diese Novelle bringt also, wie ich es erwähnt habe, auch ein Mehr an Sicher­heit für die Bevölkerung.

Die Exekutive erhält eine zusätzliche Erweiterung der Befugnisse, was die Verarbei­tung von Daten betrifft. Sie kann nun mutmaßlich gefährdende Personen zur verdeck­ten Kontrolle ausschreiben.

Die Einziehung von Pässen und Ausweisen von Personen, die für terroristische Zwe­cke ins Ausland reisen oder etwa von einem Terrorcamp ins Heimatland zurückkehren wollen, ist leichter machbar. Dies fußt im Übrigen auf einer einstimmig beschlossenen UN-Resolution, welche unter dem Vorsitz von US-Präsidenten Obama zustande gekom­men ist.

Auch ist es künftig erlaubt, aus Anlass der Anmeldung eines Fahrzeuges zu überprü­fen, ob dieses Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Es sind also viele kleine Aspekte, viele kleine Themen, die ein Mehr an Sicherheit bringen und vor allem präventiv, vorausschauend und vorbeugend eingesetzt werden können. Ich für meinen Teil kann dieses Gesetz sehr gut unterstützen, es bringt ein Mehr an Sicherheit für die Exekutivbeamten und ein Mehr an Sicherheit für die Bevöl­kerung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.23


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.23.42

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich wurde dieses Gesetz von mei­nen Vorrednern bereits ausgiebig erläutert. Es wurden die wesentlichen Dinge wie die


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