BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 129

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Wir sind in der letzten Zeit mit Entwicklungen konfrontiert, auf die wir reagieren müs­sen. Wir tun das mit diesen Maßnahmen. Das sind im Kern Präventionsmaßnahmen – na, selbstverständlich –, mehr ist es nicht. Aber es sind Präventionsmaßnahmen, Frau Bundesrätin, die man auch rechtsstaatlich mit allen rechtsstaatlichen Kautelen durch­setzen können muss. Und wenn man sie nicht durchsetzen kann, dann gibt es die Repression. Damit kann man sie durchsetzen, davon lebt der Rechtsstaat. Das ist ein wesentlicher Punkt, auf den ich Sie wirklich hinweisen wollte. Der Rechtsstaat und sei­ne Glaubwürdigkeit leben davon, dass er auch durchgesetzt werden kann. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

Zur Durchsetzung von Präventionsmaßnahmen brauchen Sie natürlich rechtsstaatlich kontrollierte Repression. Das ist auch selbstverständlich. Und vielleicht – das denke ich mir manchmal in stillen Stunden – haben wir in den letzten Jahren auch ein bisschen zu wenig aufgepasst, wenn es darum ging, dass man auf allen Ebenen geradezu als Volkssport die Autorität der Exekutivorgane untergraben hat. Das hat auch zu einem Punkt geführt, an dem man natürlich auch durchaus Schwierigkeiten hat, der Autorität der Exekutivorgane im Einzelfall wirklich auch zum Durchbruch zu verhelfen. Das ist aber notwendig. Der Rechtsstaat lebt davon, dass er tatsächlich auch durchgesetzt wer­den kann; und insofern lebt er auch davon, dass er dadurch glaubwürdig wird.

Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen, da Sie zwei Punkte genannt haben, auf die ich speziell etwas antworten muss. Sie haben gesagt: Diese Belehrungspflichten wür­den keinen Sinn machen, weil die Polizei die Qualifikation gar nicht hätte, diese Beleh­rungspflicht zu erfüllen. So haben Sie es gesagt. Ich habe es mir aufgeschrieben.

Also wenn Sie es nicht so gesagt haben, dann ist es wunderbar, aber ich habe es so verstanden. Nur, wenn man diesen Gedanken, den ich für wirklich gefährlich halte, kon­sequent zu Ende denkt, dann führt das zur Kapitulation. Dann müsste man Folgendes sagen: Gut, wir haben keine Exekutivorgane, die das, was notwendig ist und was als notwendig erkannt wurde, umsetzen können, also verzichten wir darauf.

Ich kann auch nicht sagen, wenn ich zu wenige Haftkapazitäten habe, dass wir alle lau­fen lassen. Nein, dann muss man sie halt erweitern, dann muss man etwas tun. Und wir tun ja auch etwas. Das ist aber ein gefährlicher Gedanke, den ich nicht unbeant­wortet lassen möchte.

Ein zweiter Punkt: Sie haben gesagt oder kritisiert, dass jetzt aggressives Verhalten auch ohne Behinderung einer Amtshandlung schon strafbar ist, verwaltungsstrafrecht­lich erfasst wird. Ich sage darauf: Na selbstverständlich! Wenn aggressives Verhalten gegenüber einem Exekutivorgan stattfindet, dann ist das etwas, was grundsätzlich – selbstverständlich maßvoll – mit den entsprechenden Mitteln bekämpft werden muss, um auch die Autorität der Exekutivorgane und die Umsetzung ihrer Aufgaben sicher­stellen zu können. Das und nichts anderes ist im Interesse und im Sinne des Rechts­staats.

Und wenn Sie fragen: Wer definiert denn dann aggressives Verhalten, wer entscheidet denn darüber?, dann sage ich Ihnen: Ganz einfach, das ist der Rechtsstaat, letztlich ent­scheiden die Bundesverwaltungsgerichte. Und so funktioniert es auch.

Aber bitte: Verwechseln Sie nicht die notwendige Kontrolle – auch was alle Maßnah­men im Rahmen der Sicherheits- und auch Justizbehörden betrifft – damit, dass man letztlich die Autorität eines Exekutivorgans derart untergräbt, dass darunter der Rechts­staat leidet. Das darf nicht geschehen!

Jetzt sind wir in einer Situation, in der wir halt Maßnahmen setzen müssen, Präventiv­maßnahmen, die auch umgesetzt werden müssen und die mit allem, was wir eben zur Verfügung haben, unter rechtsstaatlicher Kontrolle umgesetzt werden.

 


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