Das ist der Punkt, da bin ich hundertprozentig derselben Meinung wie mein Kollege vom Innenressort, da verstehen wir uns als Partner einer Sicherheitspartnerschaft. Das ist einfach notwendig, richtig und zielführend, und mein Angebot bleibt aufrecht: Wenn Sie wollen, zeige ich Ihnen einmal die wirkliche Realität, damit Sie das kennenlernen. Vielleicht werden Sie den einen oder anderen Standpunkt Ihrerseits dann auch relativieren müssen; ich würde es fast erwarten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
16.40
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Es sei mir gestattet, Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser in unserer Mitte recht herzlich zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1194 d.B. und 1240 d.B. sowie 9615/BR d.B. und 9636/BR d.B.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (1710/A und 1238 d.B. sowie 9637/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich erstatte weiters den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird.
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