Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.
16.44
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Zuseher vor den Fernsehgeräten! Bei der ersten Gesetzesvorlage handelt es sich eigentlich um eine völlige Umgestaltung der Pflegeberufe. Es gibt in Zukunft drei Stufen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und als tertiären Bereich die gehobene Ausbildung. Letztere ersetzt die bisherige Ausbildung zum diplomierten Pflegepersonal.
Unsere Kritik – und das ist der Grund, warum wir dieser Vorlage nicht zustimmen werden – richtet sich vor allen gegen die Pflegeassistenz, eine zweijährige Ausbildung (Bundesministerin Oberhauser – den Daumen in die Höhe haltend –: Einjährig!), wobei zukünftig von diesen Pflegeassistenten bisherige Aufgaben des diplomierten Personals übernommen werden sollen. (Bundesministerin Oberhauser: Einjährig, zweijährig ist der Pflegefachassistent!) Das große Fragezeichen ist dabei für uns, ob die Krankenanstalten dies dann in Zukunft verstärkt beanspruchen werden, und zwar einfach aus Kostengründen, weil dieses Personal dann billiger kommt, und dadurch die Qualität der Pflege leidet.
Wir sind ja nicht die Einzigen, die diese Bedenken haben; kritisiert wird das unter anderem auch von der Arbeiterkammer. Was in der Theorie, wenn man sich diese dreistufige Ausbildung anschaut, durchaus gut ausschaut, kann in der Praxis oft problematisch sein. Und dass wir diesbezüglich eben nicht ganz falsch liegen, beweisen neben der Arbeiterkammer auch zahlreiche andere kritische Stellungnahmen von diversen Betriebsräten, Pflegedirektionen, der Ärztekammer, auch des Rechnungshofes, der Berufsverbände und so weiter. Deshalb werden wir da nicht unsere Zustimmung geben.
Das zweite Gesetz, das Tierärztegesetz, findet unsere Zustimmung. Da kann man sagen: Das ist ausnahmsweise einmal etwas, was sozusagen auf Druck der EU, über ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren, durchgesetzt wurde und sinnvoll ist.
Im Wesentlichen sollen Richtsätze für tierärztliche Leistungen von der Kammer aufgestellt werden. Das halten wir für vernünftig, denn dann weiß man oder kann wahrscheinlich – beispielsweise als Hundebesitzer; das sind ja nicht immer die bestfinanzierten und reichsten Leute, sondern es gibt sehr viele Ältere, die ein Haustier haben, oft als einzigen Bezugspunkt, und gerade Tierarztrechnungen können dann sehr ins Geld gehen, da Haustiere, wie man weiß, keine Krankenversicherung haben – im Vorhinein abschätzen, was so eine Behandlung kosten wird. Das ist durchaus positiv zu bewerten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.47
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Ebner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.
16.48
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur
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