BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 131

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Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


16.44.08

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Liebe Zuseher vor den Fernsehgeräten! Bei der ersten Gesetzesvorlage handelt es sich eigentlich um eine völlige Umgestaltung der Pflegeberufe. Es gibt in Zukunft drei Stufen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und als tertiären Bereich die gehobene Ausbildung. Letztere ersetzt die bisherige Ausbil­dung zum diplomierten Pflegepersonal.

Unsere Kritik – und das ist der Grund, warum wir dieser Vorlage nicht zustimmen wer­den – richtet sich vor allen gegen die Pflegeassistenz, eine zweijährige Ausbildung (Bun­desministerin Oberhauser – den Daumen in die Höhe haltend –: Einjährig!), wobei zukünftig von diesen Pflegeassistenten bisherige Aufgaben des diplomierten Personals übernommen werden sollen. (Bundesministerin Oberhauser: Einjährig, zweijährig ist der Pflegefachassistent!) Das große Fragezeichen ist dabei für uns, ob die Kranken­anstalten dies dann in Zukunft verstärkt beanspruchen werden, und zwar einfach aus Kostengründen, weil dieses Personal dann billiger kommt, und dadurch die Qualität der Pflege leidet.

Wir sind ja nicht die Einzigen, die diese Bedenken haben; kritisiert wird das unter an­derem auch von der Arbeiterkammer. Was in der Theorie, wenn man sich diese drei­stufige Ausbildung anschaut, durchaus gut ausschaut, kann in der Praxis oft problema­tisch sein. Und dass wir diesbezüglich eben nicht ganz falsch liegen, beweisen neben der Arbeiterkammer auch zahlreiche andere kritische Stellungnahmen von diversen Be­triebsräten, Pflegedirektionen, der Ärztekammer, auch des Rechnungshofes, der Berufs­verbände und so weiter. Deshalb werden wir da nicht unsere Zustimmung geben.

Das zweite Gesetz, das Tierärztegesetz, findet unsere Zustimmung. Da kann man sa­gen: Das ist ausnahmsweise einmal etwas, was sozusagen auf Druck der EU, über ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren, durchgesetzt wurde und sinnvoll ist.

Im Wesentlichen sollen Richtsätze für tierärztliche Leistungen von der Kammer aufge­stellt werden. Das halten wir für vernünftig, denn dann weiß man oder kann wahr­scheinlich – beispielsweise als Hundebesitzer; das sind ja nicht immer die bestfinan­zierten und reichsten Leute, sondern es gibt sehr viele Ältere, die ein Haustier haben, oft als einzigen Bezugspunkt, und gerade Tierarztrechnungen können dann sehr ins Geld gehen, da Haustiere, wie man weiß, keine Krankenversicherung haben – im Vor­hinein abschätzen, was so eine Behandlung kosten wird. Das ist durchaus positiv zu bewerten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.47


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Ebner zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.48.14

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur


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