freiheitlichen Fraktion wird unsere Fraktion diesem Gesetz selbstverständlich die Zustimmung erteilen. In Anbetracht der Verbesserungen, die dieses Gesetz vorsieht, ist es meiner Ansicht nach ein Gesetz für eine positive Zukunft in allen Lebenslagen.
Die Lebenserwartung ist in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen, und die Zahl der chronischen Erkrankungen hat zugenommen, wobei auch die Krankheitsbilder von Patientinnen und Patienten immer komplexer geworden sind. All das hat natürlich auch Auswirkungen auf die im Pflegebereich tätigen Personen, und somit erscheint es auch angezeigt, dass dieses Gesundheits- und Krankenpflegegesetz novelliert wird.
Dabei war es wesentlich, im Sinne der Patientinnen und Patienten die bisher immer wieder aufkommenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen der Ärzteschaft und dem Pflegepersonal zu beseitigen.
Durch die Reform der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege wird sowohl auf internationale als auch auf nationale Veränderungen in der Versorgung reagiert. Mit Ausnahme von Deutschland ist diese Ausbildung des gehobenen Dienstes in der Gesundheits- und Krankenpflege auf tertiärem Bildungsniveau angesiedelt. In Österreich ist zwar seit 2008 auch eine Ausbildung in diesem Bereich auf FH-Niveau möglich, allerdings war die Parallelität der Ausbildung auf Schul- und FH-Niveau als Übergangslösung gedacht. Ein Fortführen des Nebeneinanderbestehens der Ausbildungswege zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bei demselben Berufsbild – einmal auf Sekundarniveau, einmal auf tertiärem Niveau – erscheint auf Dauer problematisch. Daher wird nun diese Ausbildung an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen auslaufen, jedoch mit einer angemessenen Übergangsfrist für die Schaffung ausreichender Arbeits- und Ausbildungsplätze an diesen Fachhochschulen.
Da die Pflegeassistenz, vormals Pflegehilfe, Teil der Ausbildung fast aller auf Länderebene geregelter Sozialbetreuungsberufe ist, beispielsweise der Altenarbeit oder der Familienarbeit, hat sich das Ministerium mit den Sozialbetreuungsberufen um eine faire Pflegereform bemüht.
Die Ausbildung sowohl für die Pflegeassistenz als auch für die Pflegefachassistenz ist an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege möglich. Selbstverständlich können bestehende Gesundheits- und Krankenpflegeschulen für Ausbildungen im Bereich der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz weiterhin genützt werden.
Für die berufliche Erstausbildung sollen Personen eine Ausbildung in der Pflegefachassistenz absolvieren, um eine breite berufliche Erstausbildung zu erwerben. Die Ausbildung in der Pflegeassistenz ist insbesondere als Ausbildung im zweiten Bildungsweg beziehungsweise in der Erwachsenenbildung attraktiv.
Die Verteilung der Tätigkeiten in der Pflege wird durch diese Reform verbessert. Derzeit müssen die PflegehelferInnen in der Praxis patientenferne Tätigkeiten, zum Beispiel hauswirtschaftliche Arbeiten, ausführen. Gleichzeitig übernehmen die Angehörigen des gehobenen Dienstes Tätigkeiten, die nach einer dreijährigen Ausbildung nicht ihrer hohen Qualifikation entsprechen.
Die neue Kompetenzabstufung soll einen bedarfsgerechten und ihrer jeweiligen Kompetenz entsprechenden Einsatz der drei Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ermöglichen. Im Rahmen einer Evaluierung wird überprüft werden, ob der Einsatz der Pflegeassistenz in den Krankenanstalten langfristig weiterhin nötig sein wird.
Ziel der Reform ist die Gewährleistung einer optimalen und bedarfsorientierten Versorgung durch Anpassung der Berufsbilder an die Anforderungen des heutigen Versorgungssystems. Jeder/jede soll dafür eingesetzt werden, wofür sie oder er ausgebildet wurde. Es sollen keine Bildungssackgassen entstehen; vielmehr soll die berufliche Weiterbildung ermöglicht werden. Beginnend mit der einjährigen Ausbildung zur Pflegeas-
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