BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 132

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freiheitlichen Fraktion wird unsere Fraktion diesem Gesetz selbstverständlich die Zu­stimmung erteilen. In Anbetracht der Verbesserungen, die dieses Gesetz vorsieht, ist es meiner Ansicht nach ein Gesetz für eine positive Zukunft in allen Lebenslagen.

Die Lebenserwartung ist in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen, und die Zahl der chronischen Erkrankungen hat zugenommen, wobei auch die Krankheitsbilder von Patientinnen und Patienten immer komplexer geworden sind. All das hat natürlich auch Auswirkungen auf die im Pflegebereich tätigen Personen, und somit erscheint es auch angezeigt, dass dieses Gesundheits- und Krankenpflegegesetz novelliert wird.

Dabei war es wesentlich, im Sinne der Patientinnen und Patienten die bisher immer wie­der aufkommenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen der Ärzteschaft und dem Pflege­personal zu beseitigen.

Durch die Reform der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege wird sowohl auf internationale als auch auf nationale Veränderungen in der Versorgung reagiert. Mit Ausnahme von Deutschland ist diese Ausbildung des gehobenen Dienstes in der Ge­sundheits- und Krankenpflege auf tertiärem Bildungsniveau angesiedelt. In Österreich ist zwar seit 2008 auch eine Ausbildung in diesem Bereich auf FH-Niveau möglich, al­lerdings war die Parallelität der Ausbildung auf Schul- und FH-Niveau als Übergangs­lösung gedacht. Ein Fortführen des Nebeneinanderbestehens der Ausbildungswege zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bei demselben Berufsbild – einmal auf Sekundarniveau, einmal auf tertiärem Niveau – erscheint auf Dauer problema­tisch. Daher wird nun diese Ausbildung an den Gesundheits- und Krankenpflegeschu­len auslaufen, jedoch mit einer angemessenen Übergangsfrist für die Schaffung aus­reichender Arbeits- und Ausbildungsplätze an diesen Fachhochschulen.

Da die Pflegeassistenz, vormals Pflegehilfe, Teil der Ausbildung fast aller auf Länder­ebene geregelter Sozialbetreuungsberufe ist, beispielsweise der Altenarbeit oder der Familienarbeit, hat sich das Ministerium mit den Sozialbetreuungsberufen um eine faire Pflegereform bemüht.

Die Ausbildung sowohl für die Pflegeassistenz als auch für die Pflegefachassistenz ist an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege möglich. Selbstverständlich kön­nen bestehende Gesundheits- und Krankenpflegeschulen für Ausbildungen im Bereich der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz weiterhin genützt werden.

Für die berufliche Erstausbildung sollen Personen eine Ausbildung in der Pflegefachas­sistenz absolvieren, um eine breite berufliche Erstausbildung zu erwerben. Die Ausbil­dung in der Pflegeassistenz ist insbesondere als Ausbildung im zweiten Bildungsweg beziehungsweise in der Erwachsenenbildung attraktiv.

Die Verteilung der Tätigkeiten in der Pflege wird durch diese Reform verbessert. Der­zeit müssen die PflegehelferInnen in der Praxis patientenferne Tätigkeiten, zum Bei­spiel hauswirtschaftliche Arbeiten, ausführen. Gleichzeitig übernehmen die Angehöri­gen des gehobenen Dienstes Tätigkeiten, die nach einer dreijährigen Ausbildung nicht ihrer hohen Qualifikation entsprechen.

Die neue Kompetenzabstufung soll einen bedarfsgerechten und ihrer jeweiligen Kom­petenz entsprechenden Einsatz der drei Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ermög­lichen. Im Rahmen einer Evaluierung wird überprüft werden, ob der Einsatz der Pflege­assistenz in den Krankenanstalten langfristig weiterhin nötig sein wird.

Ziel der Reform ist die Gewährleistung einer optimalen und bedarfsorientierten Versor­gung durch Anpassung der Berufsbilder an die Anforderungen des heutigen Versor­gungssystems. Jeder/jede soll dafür eingesetzt werden, wofür sie oder er ausgebildet wurde. Es sollen keine Bildungssackgassen entstehen; vielmehr soll die berufliche Wei­terbildung ermöglicht werden. Beginnend mit der einjährigen Ausbildung zur Pflegeas-


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