BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 133

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sistenz hat man dann die Möglichkeit der Ausbildung zur Pflegefachassistenz und schließlich des Zugangs zur FH-Ausbildung, was durch den Zugang zur Berufsreifeprü­fung erleichtert wird. Dadurch werden die Ausbildungen der betroffenen Berufsgruppen modernisiert und auf zukunftssichere Beine gestellt.

Es bleibt zu hoffen, dass die Novelle einen Beitrag dazu leisten kann, die Pflegeberufe interessanter zu machen, um so den steigenden Bedarf an Pflegekräften auch in Zu­kunft abdecken zu können.

Ich möchte zum Schluss noch all jenen danken, die in diesen Pflegeberufen tätig sind und unter großem und oft selbstlosem Einsatz Menschen bei Krankheit und Gebrechen beistehen.

Die zweite Gesetzesvorlage sieht die Änderung des Tierärztegesetzes vor. Diese ist notwendig, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Österreich zu verhin­dern. Von der Änderung betroffen sind die derzeit geltenden Mindesttarife für tierärztli­che Leistungen, die laut EU eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen. Diese Mindesttarife werden nun von der Tierärztekammer durch Richtsätze für tier­ärztliche Leistungen ersetzt, wobei diese Richtsätze bloß eine Empfehlung darstellen, aber nicht bindend sind.

Es bleibt zu hoffen, dass die hohe Qualität der tierärztlichen Versorgung in Österreich auch weiterhin flächendeckend erhalten bleibt, denn Österreich hat nicht nur Großbe­triebe mit industrieller Landwirtschaft, sondern auch viele kleine Familienbetriebe, die – man denke etwa an Kärnten und Tirol – Landwirtschaft in exponierten Hanglagen be­treiben.

Meine Fraktion wird beiden Gesetzesvorlagen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Mayer und Stögmüller.)

16.54


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.55.00

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es sei mir erlaubt, mich in erster Li­nie auf einen der beiden Punkte, denen wir gerne die Zustimmung geben, zu konzen­trieren: auf die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes. Dies auch deshalb, weil ich mich einfach freue, dass es jetzt so weit ist. Ich freue mich, das hier als Bundesrätin mit beschließen zu können, ich freue mich aber auch als diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester. Schließlich weiß gerade ich sehr gut, wie lange das bereits Thema ist.

Das war eine jahrelange Forderung, und es war auch ein sehr langer Weg (Bundesmi­nisterin Oberhauser nickt zustimmend), der bereits vor Ihrer Zeit, Frau Ministerin, be­gonnen worden ist. Ich glaube, dass gerade solche Gesetzesänderungen eine ganz große Herausforderung sind, weil dies doch sehr viele Interessenbereiche betrifft; es gibt viele, die da mit hineinspielen. Nun gibt es aber mit dieser Gesetzesvorlage einen guten Kompromiss, der auch sehr breit getragen worden ist.

Meine Vorrednerin hat es ja auch schon sehr ausführlich erklärt, ich brauche also, glau­be ich, nicht alles zu wiederholen. Auch ich sehe jedenfalls die große Bedeutung der dreistufigen Ausbildung, denn nur so ist es uns auch möglich, die komplette Breite der Pflege gut abzudecken.

Was aber wirklich sehr entscheidend ist – auch das wurde bereits angesprochen –, ist die Klarheit bei den Kompetenzen. (Bundesministerin Oberhauser: Mhm!) Wir kennen


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