BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 140

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Die Betriebsräte und Betriebsrätinnen, die diesen Brief geschrieben haben, arbeiten seit Jahrzehnten Seite an Seite mit Stationsgehilfen, so hat es früher geheißen, als ich noch in diesem Bereich gearbeitet habe. Und ich habe diese Zeit sehr genossen, weil man viel Zeit beim Patienten hatte. Dann hieß das Pflegehilfe. Seit Jahrzehnten arbei­ten sie also Seite an Seite mit Menschen, die ein Jahr ausgebildet sind, und sie arbei­ten gut zusammen. Ich denke, jeder weiß zu schätzen, was Pflegehelfer am Patienten leisten. Bedenken haben wir alle, daher gibt es auch bereits 2020 einen Fortschrittsbe­richt zur Evaluierung, um zu schauen, ob das, was wir am grünen Tisch gemacht ha­ben, auch in der Praxis passt. Aber dass man das Gesetz nur deshalb, weil es einem nicht passt, kritisiert und ganze Berufsgruppen diffamiert, das hat mich wahnsinnig ge­ärgert!

Bei der Dreistufigkeit haben wir das probiert, was auch schon gesagt wurde: Die ein­jährige Ausbildung dient als Einstieg, und um diese noch zu verbessern, haben wir alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten – und jeder, der sich auskennt, weiß, dass sehr viel Haus­wirtschaft bei der Pflegehilfe enthalten war – herausgenommen. Diese Tätigkeiten wer­den in Zukunft nicht mehr von Angehörigen eines Gesundheitsberufs durchgeführt. Es gibt in dieser einjährigen Zeit eine bessere theoretische Ausbildung, und – auch das ist gesagt worden – sie ist kompatibel mit den Sozialbetreuungsberufen, um da auch mehr Durchlässigkeit zu schaffen.

Diese einjährige Ausbildung ist nur für WiedereinsteigerInnen und für Menschen ge­dacht, die bereits eine Berufsausbildung haben. Das ist genau die Gruppe, von der (in Richtung Bundesrat Stögmüller) du erzählt hast. Das sind Menschen, die vielleicht vor­her im Service gearbeitet haben und sich dann irgendwann denken, sie möchten viel­leicht doch irgendetwas Soziales tun, Pflege wäre etwas, sie haben aber nicht so viel Zeit. Zum Beispiel MigrantInnen. Wir haben jetzt immer wieder Berichte, wonach auch MigrantInnen sagen, sie würden das gerne machen, das ist einjährig, das geht. Und wir wissen, dass durch diese einjährige Ausbildung ganz viele motiviert werden, dann auch weiterzumachen. Das war früher das Diplom, wo dann manche weitergemacht haben, das wird jetzt die zweijährige Pflegefachassistenz sein und möglicherweise dann auch die tertiäre Ausbildung.

Worauf wir ganz genau geachtet haben, ist, welche Tätigkeitsbereiche es sind, in de­nen diese Menschen arbeiten dürfen, um eben auch Überforderungen auszuschließen. Das heißt, wir haben versucht – und ich glaube, es ist uns ganz gut gelungen –, ein durchlässiges System zu schaffen, bei dem aber ganz klar ist, welche Ausbildung wel­che Kompetenzen erlaubt. Worauf wir achten müssen – und die Bedenken der Be­triebsrätinnen und Betriebsräte teile ich –, ist, was die Länder damit machen. Wird es ein Sparpaket, dann haben wir im Prinzip die Aufgabe, da einzugreifen.

Wir schauen uns das in Schritten bis 2023 an, und in der Kommission, die du erwähnt hast, muss Einstimmigkeit sein. Das sage ich deshalb, weil auch mein Ministerium, glaube ich, vier Personen in diese Kommission entsenden kann. Das heißt, wenn wir uns da auch nicht einig sind, dann kann man immer noch schauen, wie wir auch da noch Verbesserungen machen können. Wenn wir bei dieser Evaluierung bemerken, es entwickelt sich ins Negative, dann wird uns etwas anderes einfallen müssen. Dann wird man entweder bei den Kompetenzen etwas machen müssen oder im Gesetz nachjus­tieren.

Es ist, glaube ich, die größte Ausbildungsreform, die wir seit Langem gemacht haben. 1997 war, wie gesagt, die letzte große Reform, und da haben wir eigentlich relativ viel fortgeschrieben. Aber mit dem neuen Berufsbild ist das auch eine große Reform. Schauen wir uns an, wie es vom grünen Tisch mehr oder weniger in die Praxis geht! Ich freue mich sehr darüber. Dies ermöglicht es, einen Frauenberuf wieder in die ter­tiäre Ausbildung zu bringen. Das heißt, wir haben wieder die Möglichkeit, auch bessere


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