BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 139

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sonen, und das ist in der Dreistufigkeit der akademisierten Pflege, der Pflegefachassis­tenz und der Pflegeassistenz, gegeben.

Wir schaffen ein Gesetz, das im internationalen Vergleich sehr, sehr gut ist. Der geho­bene Dienst ist nun auch mit der Gesundheits- und Krankenpflege im universitären Be­reich angesiedelt. Wir haben es schon gehört, bis auf Deutschland, das noch immer daran arbeitet, ist es in allen Ländern rund um Österreich bereits gang und gäbe. Ich sehe es als Chance, die wichtige Rolle der Pflege im Gesundheitswesen abzusichern.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass sich zu jedem Gesetz Gegen­argumente finden lassen, aber eines möchte ich schon noch erwähnen: Gerade die Angehörigen der medizinischen Berufe sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um auf dem aktuellsten Stand der neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse zu sein sowie die fachlich erworbenen Kompetenzen zu bewahren. Dass sich die Pflege am Pa­tienten also verschlechtern wird, wie manche Stimmen behaupten, glaube ich nicht. Au­ßerdem ist eine Evaluierung des Gesetzes geplant, um etwaige Schwachstellen zu kor­rigieren.

Frau Bundesminister, ich freue mich sowohl in meiner Funktion als Bundesrätin als auch in meiner Funktion als Physiotherapeutin über diese Novelle. Meine Fraktion stimmt die­sem Gesetz gerne zu. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.16


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Ober­hauser. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.17.04

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich vor allem bei Sonja Ledl-Rossmann für diese so emotionale Rede bedanken. Man sieht sowohl bei dir als auch bei Angela Stöckl, als auch bei mir, denke ich, dass wir in diesen Berufen tätig waren und dass wir auch wissen, wovon wir beim Thema Zusammenarbeit sprechen.

Für mich war, so ähnlich wie du das geschildert hast, mit dem Inkrafttreten des Ge­sundheits- und Krankenpflegegesetzes 1997 die gute Zusammenarbeit, die wir vorher hatten, durch die Kompetenzstreitigkeiten am Bett in der Frage des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches, nämlich: Wer macht was?, völlig zerstört. Diese Streitereien wur­den nicht in den hohen Etagen ausgetragen, sondern am Bett der Patienten. Es war eine Vergeudung von Ressourcen, es hat für viele das Arbeiten unleidlich gemacht und es war extrem unangenehm.

Meinen Leuten, die da hinten sitzen, die auch maßgeblich für diese Novelle verantwort­lich sind, muss ich auch danken. Das Erste, das sie von mir kennengelernt haben, als ich das Amt von Alois Stöger übernommen habe, war: Als sie mir die ersten Entwürfe hingelegt haben, war das Erste, das ich mir angeschaut habe, der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich. Ich habe ihnen gesagt: Den möchte ich neu gestaltet haben, denn bei mir geht kein Gesetz hinaus, bei dem nicht von vornherein klar ist, wer was in der Ausbildung hat, wer was machen darf. Denn ich habe wie ein Hund unter den ver­schlechterten Arbeitsbedingungen am Krankenbett gelitten, und ich wollte das nicht mehr. Ich denke, dass uns das gut gelungen ist. Dieser Bereich findet in den Diskus­sionen zur Dreistufigkeit leider immer weniger Bedeutung, deswegen freut es mich sehr, dass das hier auch gekommen ist.

Was den Brief der Pflegehilfe betrifft, habe ich auch schon im Nationalrat aus meinem Herzen keine Mördergrube gemacht. Ich habe mich wahnsinnig über die Schreiben der Betriebsräte geärgert, die gesagt haben, dass ein Tierpfleger drei Jahre lang ausgebil­det wird und jemand, der am Menschen arbeitet, nur ein Jahr.

 


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