BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 141

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Qualifikationen anzubieten. Er ist durchlässig für alle Frauen und hoffentlich auch für viele Männer, denn wir hätten, sage ich immer, bessere Bezahlungen und es würden viel mehr Männer in diesen Berufen sein, da, wie wir traditionell wissen, in Berufen, wo viele Männer sind, auch Löhne und Gehälter besser sind.

In diesem Sinne danke ich sehr für die Zustimmung, und die Kritik nehme ich mir zu Herzen. Wir werden sie uns anschauen. Wir werden wirklich ordentlich drauf schauen. Und ich danke auch für die sehr emotionalen Worte, die mich wirklich sehr gefreut ha­ben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.22


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend eine GuKG-Novelle 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Ju­li 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.24.0613. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesund­heitsberuferegister-Gesetz – GBRG) erlassen und das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz sowie das Bundesgesetz über die Gesundheit Ös­terreich GmbH geändert werden (690 d.B., 1706/A und 1239 d.B. sowie 9616/BR d.B. und 9638/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 13. Punkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich bitte um den Bericht.

 


17.25.00

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ge­schätzte KollegInnen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberu­feregister-Gesetz – GBRG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz sowie das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH ge­ändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


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