BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 162

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erst möchte ich angesichts der hier vorliegenden Dienstrechts-Novelle, die zweifellos ein gelungenes Paket von zahlreichen wichtigen Einzelmaßnahmen darstellt – meine Vorrednerin hat das schon sehr ausführlich dargestellt –, auch der inzwischen ausge­schiedenen Frau Staatssekretärin Sonja Steßl ein Dankeschön sagen.

Sie hat mit ihren Mitarbeitern gemeinsam mit den Vertretern der GÖD dieses umfas­sende Paket noch ausgehandelt, und ich denke, es darf auch hier erwähnt werden, dass sie zu diesen Ergebnissen entscheidend beigetragen hat.

Die Frau Ministerin hat vorhin von Lücken gesprochen, die man im System finden und dann wieder korrigieren muss. Ich denke, auch hier wurde eine ganze Reihe solcher Lücken entdeckt, die man eben verbessert und schließt. Dieses große Paket, das hier vorliegt, enthält wichtige Einzelmaßnahmen, und das trägt sicher dazu bei, dass der öf­fentliche Dienst in Österreich noch attraktiver wird und mit den Regelungen, die jetzt gelten, dort und da vielleicht auch noch ein wenig menschlicher wird.

Hervorzuheben ist beispielsweise, dass in Zukunft auch darauf Rücksicht genommen wird, dass es im Berufsleben immer wieder Phasen geben kann, in denen man nicht in der Lage ist, hundert Prozent seiner Leistungsfähigkeit einzubringen. So wird der Tat­sache Rechnung getragen, dass auch ganz außergewöhnliche Ereignisse, die im dienst­lichen Zusammenhang passieren und die aus dem Dienst heraus geschehen, zu psy­chischen Belastungsstörungen führen können und deshalb vorübergehend beispiels­weise eine Dienstverrichtung nicht im üblichen Maße möglich ist. Das Einstellen einer pauschalierten Nebengebühr für solche Zeiten wird durch eine Regelung in diesem Pa­ket verhindert, und ich finde es gut, dass man Menschen, die in einer schwierigen Si­tuation sind, nicht auch gleich monetär das Leben schwerer macht.

Auch vom bisherigen Erfordernis der vollen Handlungsfähigkeit kann zukünftig in Ein­zelfällen abgegangen werden, wenn die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit gegeben ist. Es gilt wieder das Gleiche: Ich denke, Menschen in ei­ner schwierigen Situation dürfen unterstützt werden, und das wird hiermit gemacht.

Eine meiner Meinung nach ganz besondere Veränderung konnte für die Richterinnen und Richter erreicht werden. Zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Dienst nach längerem Krankenstand wird nämlich die Möglichkeit geschaffen, ihre Auslastung he­rabzusetzen. Richterinnen und Richter haben bekanntlich keine vorgegebene Dienst­zeit, und man kann daher nicht von einer Teilzeitregelung sprechen und die Dienstzeit verkürzen. Daher hat man hier eben die Auslastung, sprich die Aufgabe, verringert, so­dass es hinkünftig möglich ist – unter Anführungszeichen –, auch als Richterin und Rich­ter quasi „Teilzeit“ zu machen. (Bundesrat Schennach: Nur bei schwerer Krankheit!) – Das habe ich gesagt, dass das nach längerem Krankenstand bei schwerer Krankheit möglich ist.

Der Einsatz von Sprengelrichterinnen und Sprengelrichtern im Falle von mutterschutz­rechtlichem Beschäftigungsverbot wird vor allem an kleineren Dienststellen in Zukunft zu höherer Flexibilität führen und ist auch eine wichtige Maßnahme im Bereich der Ge­richte.

Natürlich kommt es auch zu europarechtlichen Anpassungen in dieser Novelle. So gibt es beispielsweise eine Verbesserung bei der Berechnung der Urlaubsersatzleistung in Anlehnung an ein EuGH-Urteil, das es dazu gibt.

Veränderungen und Verbesserungen gibt es aber auch bei der Konkurrenzklausel, auch das wurde schon gesagt, und auch beim Ausbildungskostenrückersatz für Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter.

Als besonders wichtig erachte ich es auch – dies wurde gleichfalls bereits erwähnt –, dass in Zukunft auch Vertragsbedienstete Amtstitel bekommen können. Ich denke, das


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