BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 163

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ist eine emotional wichtige und richtige Maßnahme, so nach dem Motto: Es kostet nichts, aber es macht doch Freude. Ich finde, dass man hier eine gute Regelung gefun­den hat.

Teil dieser Novelle ist aber natürlich auch das durchaus leidige Thema der bezahlten Mittagspause, das auch entsprechend diskutiert wurde. Dazu erscheint es mir sehr wichtig, dass man dem öffentlichen Dienst gegenüber Fairness zeigt, denn bekanntlich hat der öffentliche Dienst noch immer die 40-Stunden-Woche, also eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, und nicht, wie in fast allen anderen Berufen, 38,5 Stunden. Auch wenn es verständlich ist, dass es immer wieder auch reizvoll sein mag, auf den öffentlichen Dienst loszugehen oder über den öffentlichen Dienst dort und da ein biss­chen herzuziehen, so denke ich, dass man hier doch fair und objektiv bleiben sollte und vielleicht besser darüber nachdenken sollte, ob es nicht überhaupt sinnvoller wäre, auch für den öffentlichen Dienst generelle Regelungen so zu schaffen, dass eben solche Spe­zialitäten gar nicht zutage treten können und dass es die Diskussionen dazu dann auch nicht geben muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Überhaupt darf ich abschließend festhalten, dass diese Dienstrechts-Novelle zweifellos viele zu begrüßende Einzelmaßnahmen enthält. Trotzdem sollte man aber nicht vom Weg abgehen, eine generelle Modernisierung des Dienstrechtes im Auge zu behalten, und ich hoffe, dass die zuständige Frau Staatssekretärin entsprechende Verhandlun­gen in der Zukunft auch mit den Vertretern der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst führen wird, um auch insgesamt weitere Verbesserungen zu erreichen.

Seitens meiner Fraktion werden wir dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Natio­nalrates jedenfalls sehr gerne die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.44


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


18.45.10

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau, ah, Herr Staatssekretär! (Allgemeine Heiterkeit.) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Rufe: Mi­nister! Minister!) – Entschuldigung, Herr Minister! Ich war noch so bei der Kollegin Steßl verhaftet. (Bundesminister Leichtfried: Aber wir schauen uns optisch gar nicht ähn­lich!) – Na, eh nicht! Schade, hätte ich jetzt fast gesagt. (Heiterkeit beim Redner.)

Meine Vorredner haben die hier in Rede stehende Dienstrechts-Novelle derart intensiv vorgebracht, dass ich mir Detailausführungen erspare. Ich möchte aber auf drei beson­dere Bestimmungen hinweisen, auch weil sie langjährige Forderungen der FPÖ waren. Das war beispielsweise die Möglichkeit der Herabsetzung der Dienstauslastung von Richterinnen und Richtern bei längerem Krankenstand oder bei unheilbarer Krankheit. Es war dies die finanzielle Verbesserung beim Bundesheer im Bereich der Chargen­dienste im Zusammenhang mit der Aufwertung der Unteroffiziere, und es war dies die Forderung, Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit nicht automatisch von jed­weder Verwendung im Bundesdienst auszuschließen. Das sind langjährige Forderun­gen der FPÖ, die hier zur Umsetzung gelangt sind, weswegen wir dieser Dienstrechts-Novelle 2016 auch gern unsere Zustimmung geben werden.

Was den Punkt der Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit betrifft, die nun­mehr auch die Möglichkeit haben, in den Bundesdienst aufgenommen zu werden, war es für mich eine interessante Erfahrung, im Ausschuss festzustellen, dass keine eige­nen Planstellen für diese Personen vorgesehen sind, sondern dass allgemeine Plan­stellen für die allgemeine Verwendung mit ihnen besetzt werden.

 


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